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zu sagen? Kann man aber einen Christen keines namhaften Verbrechens zeihen. so müssen die Verbrechen in dem Namen stecken, wenn man einem Christen schon aus dem Namen ein Verbrechen macht.
k) Schlagworte der öffentlichen Meinung dürfen einen Gerichtshof nicht beeinflussen.
Ja, die meisten lassen sich blindlings so zum Hasse gegen diesen Namen hinreißen, daß sie ein gutes Zeugnis über nmde selbst wieder verderben, indem sie vorwurfsvoll damit diesen Namen verquicken;(z. B.):„Cajus Sejus ist ein braver Mann; nur schade, daß er Christ ist!“ Ebenso ein andrer:„Mich wundert's, daß Lucius, der doch sonst ein so. gescheiter Mann ist, auf einmal Christ geworden ist.“ Niemand fragt dagegen:„Ist nicht Cajus deshalb gut und Lucius deshalb klug, weil er Christ ist? oder ist er deshalb Christ, weil er klug und gut ist?“ Sie loben, was sie kennen: tadeln, was sie nicht kennen: so wird ihr Lob über das, was sie kennen, wieder hinfällig durch den Tadel über das, was sie nicht kennen, während es doch gerechter wäre, zunächst das Unbekannte nach dem Bekannten zu beurteilen, als nach dem Unbekannten das Bekannte im Voraus zu verdammen... Es wird also an unschuldigen Leuten auch ihr unschuldiger Name gehaßt. Nun wird aber eine Sekte natürlich unter dem Namen ihres Stifters gehaßt... Es kann aber doch niemanden verletzen, daß sich jemand nach Christi Namen nennt, wenn von diesem Stifter(des Guten) auch dessen Stiftung(das Gute) auf ihn übergegangen ist. PFreilich, wenn jemand nachwiese, daß die Sekte ebenso schlecht wäre, wie es ihr Stifter war, so würde er auch nachweisen können, daß schon der Name schlecht und w egen der Verfehlung der Sekte und ihres Stifters thatsächlich des Hasses wert sei. Daher hätte man. bevor man schon den Namen haßte, erst nach dem Stifter die Sekte oder nach der Sekte den Stifter prüfen und beurteilen müssen. Aber jetzt wird ohne Untersuc hung und Kenntnisnahme beider nur der Name angehalten, der Name angefochten, und wie man mit dem Schlagwort allein schon die Sekte verurteilt, ohne sie vorher kennen gelernt zu haben, so verdammt man auch ihren Stifter:(sie werden verurteilt) weil man sie nennt, nicht weil man sie kennt
1) Ausnahme- und andere Gesetze können nur bedingte Geltung haben.
Zu guterletzt wird der Wahrheit das Ansehen der Gesetze entgegengehalten, insofern entweder angeblich nichts wieder umgestoßen werden darf, was einmal beschlossen ist. oder indem man der Wahrheit gegen ihren Willen nicht die Ehre giebt, die der Gehorsam als ein„Muß“ verlangt. So will ich denn mit euch als den W ächtern der Gesetze über die Gesetze handeln.
Wie hart verfügt ihr nun da fürs erste:„Ihr dürft nicht sein!“ Und das befehlt ihr ohne irgend welche höhere Regung von Mensc hlichkeit: ihr erklärt damit offen die Herrschaft der Gewalt und erreicht den Gipfel der Ungerechtigkeit, wenn ihr uns deshalb die Existenz verbietet, weil ihr es so haben wollt. nicht, weil es so hätte sein müssen. Denn, wenn ihr es deshalb nicht erlauben wollt, weil es nicht sein darf, so darf zweifellos doch nur„Böses thun’ nicht erlaubt sein: gerade hierdurch aber wird im Voraus entschieden, daß ‚Gutes thun erlaubt sein muß. Wenn ich nun finde, daß das gut ist, was dein Gesetz verbietet, kann es mich dann wohl auf Grund jener Vorentscheidung von dem
abhalten, was es mir mit Recht verböte, wenn es schlecht wäre? „


