Aufsatz 
Entwicklungsgeschichte Hessen-Darmstadts. 1. Teil. Vom Tode Philipps des Großmütigen bis zur französischen Revolution
Entstehung
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mählt um 1278). Die Grafen von Rieneck gehörten zu den ange- sehensten Geschlechtern des hohen Adels im ganzen Reich, lsie waren Reichsgrafen, erbliche Erzkämmerer der Kurfürsten von Mainz, Erbtruchsesse der Bischöfe und Herzöge von Franken, erbliche Vögte des Stiftes Peter und Alexander in Aschaffenburg, Burggrafen und Stadtpräfekte in Mainz]; sie standen in so hoher Achtung, dass während des grossen Interregnums in Deutschland mehrere Fürsten den Grafen Gerhard von Rieneck zum König wählen wollten. Das Gebiet der Grafen war umfangreich, es er- streckte sich in nord-südlicher Richtang von Schlüchtern bis Lauda, in ost-westlicher von Gemünden bis an die Kahl und Klingenberg a. M. Da jedoch bei ihnen Erstgeburtsrecht nicht eingeführt war, so fanden beständig Teilungen und Veräusserungen statt. Die oben genannte Elisabeth erhielt als Mitgift eine für die damalige Zeit beträchtliche Summe Geldes und den Anspruch auf den üblichen Teil der väterlichen Erbschaft. Dies wurde bedeutsam durch den Tod ihrer beiden Brüder, Thomas 1291 und Lud- wig 1333; mit dem zuletzt genannten erlosch die rieneck-rothen- felsische Linie. Aus der so frei gewordenen Erbschaft erhielt Hanau das Gericht Brandenstein, die Hälfte des Gerichtes Schlüchtern, die ideelle Hälfte des Gerichtes Bieber und das ganze Gericht Lohrhaupten, die Hälfte des Amtes Parten- stein, den vierten Teil von Rieneck, Anteil an den Burgen Brotselden, Grumbach und Rothenfels. Von manchen anderen Aemtern oder Ortschaften lässt es sich nicht mehr nachweisen, ob sie zur Rieneckschen Erbschaft gehört haben, z. B. bei dem Ge- richt Schwarzenfels und dem Freigericht Alzenau. Dass manche Streitigkeiten aus der Erbschaft entstanden, ist begreiflich. Mit den Grafen von Rieneck blieben aber jedenfalls die Grafen von Hanau in lebhaftem Verkehr, in innigen Beziehungen; Karl V. vollzieht sogar eine Eventualbelehnung des Grafen Philipp III. von Hanau mit den Rieneckschen Gütern. Aber ehe noch König Ferdinand diese bestätigte, starb das Haus der Grafen von Rieneck mit Philipp aus(19. VII. 1559). Der Kurfürst von Mainz setzte sich in Besitz der ganzen Erbschaft und wollte Hanau nicht ein- mal den Titel zugestehen. Es kam zum Protest Hanaus und zu Verhandlungen, die beim Aussterben der Grafen von Hanau 1736 noch nicht beendet waren; auch die nun folgenden Bemühungen Hessen-Kassels blieben erfolglos ¹¹6.

In der Zeit von der Mitte des 13. Jahrhunderts bis zur Mitte des 15. Jahrhunderts verstanden es die Grafen von Hanau ausserdem ihr Gebiet bedeutend zu vergrössern durch Kauf, Tausch und Belehnung. Auf diese Weise wurden erworben das Gericht Bornheimer Berg(die Aemter Bockenheim und Bergen), das Freigericht(Alzenau in Gemeinbesitz mit Mainz), Wind-

¹4s Dommerich a. a. O. S. 99 128. Zimmermann, S. 59 61; 691 92. Dahl, Gesch. d. Stadt Aschaffenburg 159 ff.,(über die Grafschaft Rieneck).