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westlich von Büdingen) einerseits bis Geiselbach(südlich Geln- hausen), anderseits westlich bis nach IIbenstadt, Rendel und Stierstadt.
Diese kleine und unbedeutende Stammlande verstanden aber die Dynasten von Hanau von der Mitte des 13. Jahrhunderts ab durch Kauf, Tausch, Belehnung, sowie durch Heirat und Erbschaft beträchtlich zu vergrössern.
Die erste bedeutende Gebietserweiterung erhielt die Herr- schaft Hanau durch den 1255 erfolgten Tod Ulrichs II. von Münzenberg, der einer Seitenlinie der Herrn von Hagen ange- hörte, wenn auch die Teilung von dessen grossem Länderbesitz erst drei Jahre später erfolgte. Da nämlich Ulrich II. kinderlos starb, fiel sein Besitz an seine sieben Schwestern, bzw. deren Gatten. Eine von ihnen war Adelheid, die Gemahlin Reinhards I. von Hanau, die als Erbgut ihrer Mutter von der Erbschaft mehrere Lehen im voraus erhielt, sowie die Herrschaft Babenhausen mit Zubehör. Das übrige Erbe, das in den wesentlichen Teilen aus den Herrschaften Münzenberg mit dem Gericht Laubach, Assenheim, Hagen oder Hain in der Dreieich bestand, wurde unter sechs Schwestern geteilt, da eine, Luckhardis, die Aebtissin von Patershausen, durch die Einrichtung dieses Klosters abgefunden wurde. So kam also ein Sechstel der Erbschaft an Adelheid, ein weiteres Sechstel fiel an Isengard, die Gemahlin Philipps I. von Falkenstein. Die Herrn von Falkenstein kauften allmählich die Erbanteile von den vier anderen Stämmen, so dass schliesslich Falkenstein ⅞6, Hanau der Erbschaft besass. Die vollständige Teilung kam aber nicht auf einmal und nicht alsbald zu stande, sondern erst nach vielen Streitigkeiten. Die Falkensteiner, die sich nun, ebenso wie die Hanauer, Herrn von Münzenberg nannten, blieben, bis sie im Jahre 1418 mit dem Erzbischof Werner von Trier im Mannesstamme erloschen, im Besitze der von ihnen er- worbenen Münzenbergischen Güter; sie fallen nun zu gleichen Teilen an die beiden Nichten des letzten Münzenbergers, von denen die eine mit dem Grafen Otto von Solms, die andere mit Eber- hard von Eppstein vermählt war ¹¹5.
Eine zweite bedeutende Gebietserweiterung erhielt die Herr- schaft Hanau durch die Gemahlin Ulrichs I. von Hanau, Elisabeth, aus dem Geschlechte der Grafen von Rieneck-Rothenfels(ver-
sterben des gräfl. Hauses i. J. 1736 in den Mitt. d.-Han. Gesch. V. B. 1 u. 2. 1860. Zu beachten ist die dort beigegebene genealogische Tafel d. Grafen von Hanau mit ausführlicher Berücksichtigung ihrer Verwandtschaft mit Mün- zenberg, Falkenstein, Rieneck-Rothenfels, Lichtenberg, den beiden Häusern Hessen; vgl. auch die Zusammenstellung bei Wille, Hanau i. 30 j. Kr. unter Anlage 3, Gebiet der Grafsch. H.-M. z. Z. d. 30j. Kr.— Zimmermann, Hanau, Stadt u. Land. Jubiläumsschrift 1903, S. 55.
¹45 Eigenbrodt, AHG. I. 68 ff.— Dommerich, a. a. 0. S. 17— 32.— Zimmermann, a. a. O. S. 56— 57.— Schlereth, ZHG. IV, 371 ff.— Die ein- zelnen Teile der Münzenberger Erbschaft werden genau besprochen von Dom- merich a. a. O. S. 32— 99, dort die urkundl. Nachweise u. weitere Literatur. — Zimmermann S. 58 59.


