Aufsatz 
Entwicklungsgeschichte Hessen-Darmstadts. 1. Teil. Vom Tode Philipps des Großmütigen bis zur französischen Revolution
Entstehung
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Schule des grossen Preussenkönigs bekannt und vertraut geworden war. So erklärt es sich, dass Ludwig IX. trotz eines ausgeprägten Egoismus, der ihm gerade so gut eigen war wie vielen seiner fürstlichen Vettern jener Zeit und nur Befriedigung fürstlicher Launen und Neigungen verlangte, doch gerade aus jenem Ver- antwortlichkeitsgefühl heraus das Glück seiner Untertanen in seiner Weise fördern wollte. Dazu kommt als weiterer Charakterzug, der uns so sehr sympathisch berührt, sein strenges Gerechtigkeitsge- fühl, das vielfach auch auf seine Beamten von Einfluss gewesen ist. Deshalb würe es also wohl ungerecht, ihn wegen seiner Vor- liebe für seine Grenadiere und seiner oft ans Groteske grenzenden Liebhaberei für Militärmärsche lediglich als Karrikatur jenes preus- sischen Soldatenliebhabers, des Königs Friedrich Wilhelm I., ihn nur als einen Sonderling zu betrachten.

Streitigkeiten territorialer Natur gab es unter Ludwig VIII. und Ludwig IX. mit der älteren Linie und zwar zunächst wegen der von Kassel verlangten Einlösung von Braubach. Nach längeren Verhandlungen kam es zu Vergleichen im J. 1762, 1767, 1771. Darnach blieb Braubach bei Darmstadt. Die Streitigkeiten wegen Babenhausen sind im Anschlusse an die Hanauer Erbschaft zu besprechen. Auch mit der Homburger Linie entstanden Zwistig- keiten wegen der Vormundschaft über den unmündigen Prinzen Friedrich Ludwig, sowie wegen gewisser landesherrlicher Rechte über Homburg; gemäss eines im Jahr 1768 geschlossenen Ver- gleiches wurde die Appellation von den homburgischen an die darmstädtischen Gerichte aufgegeben ¹39.

Im Jahre 1741 wurde der letzte noch in solmsischem Besitz befindliche Anteil von Butzbach ein Viertel käuflich erworben. Butzbach war nun ganz hessisch ¹40.

Die für die weitere Entwicklung und Ausgestaltung der Landgrafschaft wichtigste Erwerbung in dieser Zeit war die der Grafschaft Hanau-Lichtenberg. Wenn man die Bedeutung dieser Tatsache mit dem Hinweis hat herabsetzen wollen, dass Hanau-Lichtenberg nur so kurz(1736 1790 bzw. 1803) bei Hessen-Darmstadt geblieben sei, so bedenkt man nicht, dass der Verlust dieses Besitzes gerade die ansehnlichen Ersatzansprüche Hessen-Darmstadts im Jahre 1803 begründete; ohne Hanau-Lichten- berg hätte es keine hessische Provinz Westfalen gegeben, keine Vergrösserung der Obergrafschaft durch ausgedehnte säkularisierte Gebiete, ohne Westfalen aber gäbe es kein Rheinhessen. Beim Tode des letzten Grafen zu Hanau, Johann Reinhards III., im Jahre 1736 erhoben die beiden hessischen Linien Erbansprüche,

¹30 Darüber Hess. Staatsrecht II, 304/305.

¹10 Vgl. Hattemer, Territorialgesch. S. 64 u. s. o. S. 23. Aus der Mar- burger Erbschaft waren s. Z. nur zwei Viertel d. Stadt Butzbach an Darm- stadt gefallen, das 1478 von Eppstein u. das 1595 von Mainz käuflich erwor- bene Viertel. Das dritte Viertel kaufte Darmstadt 1629 von Solms-Lich, das letzte Viertel jetzt 1741 von Solms-Braunfels. Rommel, HG. VI, 21 ff.

Hanau- Lichtenberg.