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für die Schulden wurde aufgestellt, so dass der gesunkene Kredit des Landes sich wieder zu heben begann. Doch blieb das ver- altete und unergiebige Steuersystem bestehen, demzufolge neben der Misswirtschaft einzelner Landgrafen die hessischen Finanzen so heruntergekommen waren. Auch sonst wurde eine Reihe anderer nützlicher Reformen und Einrichtungen durchgeführt, die ersten Chausseen angelegt, die Tortur beseitigt, die Wildbahnen aufge- hoben, eine Sammlung der Landesgesetze in Angriff genommen, Vorarbeiten für die Landesgeschichte eingeleitet. Die grössten Hoffnungen setzte der Landgraf auf den aus Kassel hauptsächlich auf Betreiben der Landgräfin im Jahre 1772 berufenen Minister Friedrich Karl von Moserl³6. Mit den ausgedehntesten Voll-
Widerstand des selbständigsten Teiles der Stände, der Ritterschaft, scheiterte aber zunächst die absolutistischen Bestrebungen des Fürsten und seines Kabi- nets. Der verfassungsmässige Weg der Geldbewilligung blieb bestehen. Die Regierung wusste zwar ihre Forderungen in der einen oder anderen Weise durchzusetzen, musste aber in Bezug auf die Desiderien der Stände eine Reihe von Zugeständnissen machen, mit denen diese sich eine Zeitlang zufrieden geben konnten. Allmählich aber gewinnt die Regierung mehr Boden, sie weiss mit verschiedenen Mitteln die Stellung der Stände zu untergraben. Während Moser darin einem legalen, aber entschiedenem Verfahren den Vorzug gab, suchte Gatzert, sein Nachfolger, zwischen den absolutistischen Neigungen des Fürsten und den hergebrachten und verfassungsmässigen Rechten der Stände zu lavieren, die damals noch vom Reiche geschützt und daher nicht ohne Ge- fahr zu beseitigen waren. Gleichwohl gelangte Gatzert, obschon er energischer und rücksichtsloser vorging wie Moser, nicht an das Ziel seines Strebens, die gänzliche Beseitigung des ständischen Einflusses, besonders mit Rücksicht auf die Staatsgläubiger, denen die Stände verbürgt waren; man musste sich eben mit ihnen verständigen. Erst unter dem Druck der Zeitereignisse, denen gegenüber die Stände deutlich zeigten, dass ihnen der moderne Gedanke der Einheit von Fürst und Volk noch nicht zur klaren Erkenntnis gekommen war, und die sich deshalb in dem Moment dem Fürsten versagten, in dem er mit aller Kraft und grossem Geschick das Schifflein seines Staates durch die von allen Seiten drohenden Gefahren steuerte, gelangte Ludwig X. zu jenem Er- gebnis. Durch das vom 1. Okt. 1806 datierte Patent wurden die Stände„aus unumschränkter Machtvollkommenheit“ aufgehoben und die von ihnen behan- delten Geschäfte an die Landeskollegien überwiesen.— Allgemeines über die ständischen Verhältnisse bei Schröder, Lehrbuch d. deutsch. Rechtsgesch. bes. die S. 585 u. 786 angez. Lit.— Für Hessen hes. Ledderhose. kleine Schriften Bd. I.— Estor, de comitiis et ordinibus Hassiae. Frkf. 1752.— Hess. Staatsrecht II. D. 1832.— Bopp, Gesch. d. ständ. Wesens i. Grh. Hessen. D. 1833.— B. Rieger, die Hessen-Darmst. Landstände und der Absolutismus. Diss. D. 1894.— J. R. Dieterich, ein Giessener Professor als hess. Staatsminister. AHG. NF. 5(1907) 462 ff. bes. die Stellung Gatzerts zu d. Ständen. S. 472 ff.— Patent v. 1. Okt. 1806 abgedruckt i. Hess. Staatsrecht II, 231.
¹186 Ueber Moser vgl. Strieder, Grundlagen z. hess. Gelehrten- u. Schrift- stellergeschichte. Bd. 9, 11 u. 12.— Hess. Staatsrecht II, 306/308.— Hermann vom Busche(Anton Baumstark) Friedr. Karl v. Moser, aus s. Schriften. Stutt- gart 1846.— K. Fr. Ledderhose, Aus d. Leben u. d. Schriften d. Ministers Frh. Friedr. Karl v. Moser, Heidelb. 1871. Bd. 11 d. christl. Biographien.— ADB. 22, 764— 783(Heidenheimer, Liter. Ang.)— O. Zentgraf a. a. O. S. 348 ff.— R. Loebell, Der Antinecker J. H. Mercks u. d. Minister Fr. K. v. Moser. Darm- stadt 1896.— B. Rieger, d. Hessen-Darmst. Landstände und der Absolutismus. S. 21 ff.— J. B. Dieterich a. a. O. S. 469/70.„Ueber das Mass des Rechts u. Unrechts auf seiten der Parteien Mosers u. des Landgrafen ist schwer zu urteilen.“ Tumultuarisches Vorgehen gegen Moser, infamierende Entlassung,


