Aufsatz 
Entwicklungsgeschichte Hessen-Darmstadts. 1. Teil. Vom Tode Philipps des Großmütigen bis zur französischen Revolution
Entstehung
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Ladwig VIIl.

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kein so in die Augen fallendes wie bei den meisten ihrer Vor- gänger; es bestand im wesentlichen im Erwerb eingesprengter fremdherrlicher Enklaven und der Beseitigung apanagierter Neben- linien, immerhin Tatsachen, die der inneren Kräftigung des Fürsten- tums zu gute kamen. Der gesamte Territorialbestand der Landgraf- schaft umfasste nun zwei Regierungsbezirke: Darmstadt und Giessen: Darmstadt bestand aus der oberen Grafschaft Katzenelnbogen und dem Anteil an der Grafschaft Eppenstein, ausserdem gehörte das Amt Braubach mit dem Kirchspiel Katzenelnbogen dazu; Giessen bestand aus dem Fürstentum Oberhessen, der Graf- schaft Nidda und der Herrschaft Itter. Während die Grenzen für die alte Obergrafschaft Katzenelnbogen durch die Neuerwer- bungen sich wesentlich besser gestaltet hatten, waren sie für Ober- hessen gleich ungünstig geblieben; ganz vereinzelt lagen noch immer Braubach mit Ems, Katzenelnbogen mit Gutenacker, Epp- stein, während Homburg einer Sekundogenitur zugefallen war(1622).

V. Ludwig VIII. 1739 1768 und Ludwig IX. 1768 1790.

Die Grafschaft Hanau-Lichtenberg.

Wenn auch von allen Zeitgenossen Ludwigs VIII. ¹³¹1 offener und biederer Sinn, sowie die von ihm geübte Achtung vor der Verfassung stets anerkannt wurde, so gelang es doch auch ihm nicht, die von seinen Vorgängern überkommene Schuldenlast ab- zuschütteln und Ordnung in die zerrütteten Finanzen und den Staatshaushalt zu bringen. Denn war schon sein Vater ein grosser Freund der Jagden, der die in Frankreich zur Zeit Ludwigs XIV. beliebt gewordenen, recht kostspieligen Parforcejagden an seinem Hofe einführte, so stand dies Vergnügen bei Ludwig VIII. im Vordergrund aller Interessen, dem er viele Zeit und Kosten wid- mete. Diese Tatsache, zusammengenommen mit dem Umstande, dass der Landgraf ganz und gar kein Haushalter war, erklären es zur Genüge, dass der Stand der Finanzen sich so weit ver- schlechterte, dass auf Betreiben auswärtiger Gläubiger sogar eine kaiserliche Exekution drohte: durch eine Geldbewilligung der Stände kam man aus der grössten Verlegenheit.

Die in jener Zeit über das Land abermals hereinbrechenden Kriegsnöten verschlimmerten noch die Lage. Getreu den Ueber- lieferungen seines Hauses folgte Ludwig VIII. im siebenjährigen Kriege der habsburgischen Partei und unterstützte Maria Theresia, zudem hätte er bei der Lage seines Landes am Rhein als Ver-

¹31 Ueber Ludwig VIII. vgl. Hess. Staatsrecht II, 303, sein Testament ibidem, für die allgemeine deutsche Geschichte dieses Zeitalters vgl. Oncken, das Zeitalter Friedrich d. Gr. 2 Bde. Berlin 1881/82. Dove, das Zeitalter Friedrichs II. u. Josephs II., Gotha 1883.