Aufsatz 
Entwicklungsgeschichte Hessen-Darmstadts. 1. Teil. Vom Tode Philipps des Großmütigen bis zur französischen Revolution
Entstehung
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Die Landgrafschaft, wie sie unter Georg I. nach und nach zusammengekommen war, lag nun südlich und nördlich des Mains; südlich dieses Flusses befand sich die Hauptmasse des Landes im Winkel zwischen Rhein und Main; nördlich des Mains lag das Amt Homburg v. d. H. am Taunus und weiterhin nordöstlich in der Wetterau und auf den Abhängen des Vogelberges die Aemter Schotten und Stornfels.

Trotz all dieser Erwerbüngen blieb die Landgrafschaft ein kleines unbedeutendes Fürstentum, dessen Regent gut daran tat, sich von allen Fragen der hohen Politik fernzuhalten und sich zu bescheiden.In den Fragen der inneren und äusseren Politik, soweit sie Deutschland und Gesamthessen betrafen, schloss er sich eng an seinen Bruder Wilhelm an, dem nicht nur wegen seiner Eigenschaft als Familienältesten, sondern vorzüglich infolge seiner Weisheit und Klugheit die Führerrolle zugefallen war?(Nick). Um so grössere Selbständigkeit und eine staunenswerte Tatkraft hat dagegen der Landgraf in dem kleinen Gebiet an den Tag ge- legt, das ihm als Erbteil zugefallen war. Stark tritt bei Georgs kleinem Staatswesen die Neigung hervor, Verbesserungen unab- hängig vom Gesamtstaat Hessen durchzuführen, ein Bestreben, das wesentlich durch die geographische Trennung begünstigt wurde. Der nämliche Umstand also, der für die hohe Politik, für das Verhältnis der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt zu den Nachbar- staaten, zum Reich hemmenden Einfluss ausübte, förderte die Sonderentwicklung des jungen Fürstentums. Bei der unermüd- lichen Fürsorge des Fürsten für sein Land und seine Untertanen musste bei ihm bald der Wunsch rege werden, sich von der Kasseler Bevormundung in inneren Fragen des eigenen Staates frei zu machen. In diesem Wunsche musste Georg bestärkt werden durch die eigen-

die Orte Betzenrod, Götzen, Michelbach, Rainrod, Rüdingshain; das Amt Stornfels Stornfels selbst, Borsdorf, Ober- u. Unter-Widdersheim, UlIfa, Schwalheimer Hof, Häuser Hof; über das Amt Homburg v. d. Höhe vgl. Hattemer, Territorialgesch. S. 79. Wenck, HL. I, 643. Rommel, HG. VI, 51, ausser Homburg umfasste es 6 Orte: Oberstetten, Köppern, Seulberg, Gonzen- heim, Kirtorf, Sillingen. Die Orte Friedrichsdorf u. Dornholzhausen sind spätere Gründungen französischer Kolonisten. Ueber den früheren Erwerb von Schotten vgl. Hattemer, Territorialgesch. S. 43, von Stornfels ibid. S. 46, von Homburg v. d. H. ibid. 69.

Zum Amt Braubach gehörten Braubach, Dachsenhausen, Gemmerich, die Höfe Hinterwald, Ober- und Unter-Falkenborn u. gemeinschaftlich mit Naesas Oranien die Orte Ems u. Kemmenau. Die Witwe Philipps II. starb erst 1602.

Die von Georg I. geplante Erwerbung der den Grafen Stolberg seiner Zeit zugefallenen Hälfte von Eppenstein(Königstein-Münzenberg) gelang nicht, zum guten Teil wegen der von dem Landgrafen bei den Verhandlungen gezeigten Uebereilungen. Die andere Hälfte der genannten Herrschaft hatte schon Graf Wilhelm II. käuflich erworben; sie ging dann bei der testamen- tarischen Teilung Philipps an Ludwig IV. v. Hessen-Marburg, 1604 an Hessen- Kassel, 1627 u. 1648 an Hessen-Darmstadt über, vgl. Nick, Georg I., Anm. zu S. 9. Rehm, GbH. II, 129/130. Hattemer, Territorialg. S. 67/68. Rommel, HG. V, 92/93.

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Verhältnis zu den Brüdern.