Aufsatz 
Entwicklungsgeschichte Hessen-Darmstadts. 1. Teil. Vom Tode Philipps des Großmütigen bis zur französischen Revolution
Entstehung
Einzelbild herunterladen

18

Dieser seiner Aufgabe wurde Georg gerecht, indem er zu- nächst durch Ankauf, Austausch und Ablösung bestehender Rechte das Gebiet abrundete. Wegen der schwierigen Umstände, die sich häufig dabei einstellten, musste oft noch Zeit und Gelegenheit ab- gewartet werden, um solche Verträge überhaupt zu Stande zu bringen. Dahin gehört der Erwerb der nahe bei Darmstadt ge- legenen Höfe Kranichstein(1572), Sensfeld(1595) und Geha- born(1578); im Jahr 1579 gewann er die Hälfte des Dorfes Bischofsheim von Kurmainz und tauschte die diesem zu Stock- stadt und Wolfskehlen zustehenden Rechte gegen die seinigen in Astheim und Dudenhofen ein. 3 Von den Gütern, die seiner Zeit den Söhnen aus Philipps Nebenehe zugefallen waren und 1577 an das landgräfliche Gesamthaus zurückfielen, kamen an Georg Schloss Bickenbach mit der Kaplanei Alsbach und ein Viertel des mit Kur-Pfalz gemeinschaftlichen Amtes Umstadt. ³⁴

Bedeutend verheissungsvoller war aber der Gewinn jener Besitzstücke, die gelegentlich des Todes seines 1583 kinderlos verstorbenen Bruders Philipp von Rheinfels an Georg kamen. Gemäss den Anordnungen in Philipp des Grossm. Testament hätte der Nachlass zu gleichen Teilen zwischen den drei überlebenden Brüdern geteilt werden müssen. Durch Tausch erhielt aber Georg I. in Folge eines Vertrages vom 28. August 1584 mit seinem Bruder Wilhelm statt seines Anteils an der niederen Grafschaft Katzen- elnbogen die Aemter Schotten und Stornfels, Homburg v. d. Höhe und die Anwartschaft auf ein Drittel von Stadt und Amt Braubach, das als Wittum der Witwe Philipps II. über- lassen blieb. Die beiden Aemter Schotten und Stornfels bilden die ersten Gebietsstücke der heutigen Provinz Oberhessen des Grossherzogtums; mit ihnen war Georg Nachbar der seinen Brüdern unterstehenden Territorien geworden. ³1

des bürgerl. Rechts i. Grossh. Hessen, Giessen 1893 in§ 2; beigegeben ist eine Rechtskarte des Grossh. Hessen. Zimmermann, die Sonderrechte d. Prov. Starkenburg u. Oberhessen. Darmstadt 1873.

3s Kranichstein u. Sensfelder Hof hatte Johann v. Rennsdorf ge- hört, Hof Gehaborn dem Kloster Eberbach. Näheres vgl. Nick, Georg d. Fromme S. 31, Anm. zu S. 6 u. Schenk zu Schweinsberg, AHG. XIV, 90. Steiner a. a. O. 11 f. Zu den Höfen Wenck, HL. I, 646, 125, zu Bischofs- heim Wenck, HL. I, 646, 287, 150, zu Stockstadt u. Wolfskehlen Wenck, I, 646 u. Anm. 6.

34 Zu Umstadt vgl. Hattemer, Territorialgesch S. 69, Wenck, HL. I, 623/26, I, 643. Widder, geogr. Beschr. d. Kurpfalz II, 16, 38. Umstadt war seit dem bairisch-pfälzischen Erbfolgekrieg geteilt zwischen Pfalz und Hessen. Das Amt umfasste ausser Gross- und Klein-Umstadt die Orte Rai- bach, Richen. Semd, ausserdem Habitzheim, Spachbrücken, Zeilhard, Gross- Zimmern u. Dilshofen, in den fünf zuletzt genannten hatten die Fürsten v. Löwenstein bie Untergerichtsbarkeit. Die Hälfte des Amtes ist also seit 1577 bei der Pfalz, ein Viertel bei Hessen-Darmstadt u. ein Viertel bei Hessen- Kassel, das seinerseits wieder die Hälfte davon an Hessen-Rheinfels abtrat. Vgl. auch Steiner, Gesch. u. Altertümer des Bachgaus II, 21 ff. Umstadts neuere Gesch. unter Pfalz, Darmstadt, Kassel, Rheinfels ib, II, 150 ff.

35 Das Amt Schotten umfasste ausser der Stadt gleichen Namens