Aufsatz 
Entwicklungsgeschichte Hessen-Darmstadts. 1. Teil. Vom Tode Philipps des Großmütigen bis zur französischen Revolution
Entstehung
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Wilhelm auf Grund der Erbeinigung dem Vorhaben Philipps des Grossmütigen 1¹¹.

Mit diesem Testament hat Philipp selbst die Grundlage zur Zersplitterung und Schwächung des hessischen Staatswesens ge- schaffen. Der greise Landgraf brachte es aus den oben genannten Gründen nicht über sich, die Unteilbarkeit des Landes festzusetzen, aber er hat doch auch die völlige Trennung der einzelnen Teile vermeiden wollen.Aus Stimmung und Verstimmung gegen seine Er- ben geboren sind die Festsetzungen seines Testamentes eine verhäng- nisvolle Halbheit geworden. Dass der Fürst selbst im Augenblicke der Abfassung des Testaments von recht widersprechenden Ge- fühlen und Ansichten beherrscht war, beweist seine schwankende Haltung, die dort gerade in den entscheidendsten Festsetzungen deutlich zu Tage tritt; er trifft die Bestimmung, dass seine Söhne am besten täten, gemeinsam das ganze Land zu regieren; offenbar ist er aber selbst schon von der Unausführbarkeit dieses Wunsches überzeugt, sonst hätte er nicht jedem seiner Söhne seinen Landes- anteil genau zugemessen.

Vor der feierlichen Eröffnung des vom 6. April 1562 datierten letzten Testaments ¹² Philipps 30. April 1567 zu Marburg liessen die 4 fürstlichen Söhne eine von ihnen ausgestellte Ur- kunde ¹s verlesen, in der sie die früher von ihnen eingelegte Ver- wahrung gegen die im Testament bestimmten Titel, Wappen und Erhebung der Söhne aus der Nebenehe öffentlich wiederholten. Nach der Verlesung des Testamentes gab jedoch Wilhelm eine Er- klärung ¹¹l ab, wonach er sich mit dem ihm vermachten Anteil be- gnügte; er verzichtete seinem Vater zu Ehren, aus kindlichem Ge- horsam, zur Erhaltung brüderlicher Liebe und Einigkeit auf seine weitergehenden Ansprüche. Die früher von seinen Brüdern be- wiesene Hochherzigkeit vergalt er somit durch seinen gleich hoch- herzigen Verzicht auf die Vorrechte der Primogenitur.

Entgegen demErmahnen und der fleissigen Bitt, die Philipp in seinem Testamente an die Söhne gerichtet hatte,dass sie sich wollen freundlich und wohl mit einander vergleichen und einig sein unddass sie bei einander Haus hielten, wie die Herrn von Weimar tun und das Land nicht teilten, zogen diese es doch vor, die Teilung des Landes so auszuführen, wie Philipp sie vorgesehen hatte. So trat denn jene bekannte Zerstückelung der Landgraf- schaft ein. Der erstgeborene Sohn Wilhelm IV. erhielt ungefähr die Hälfte des ganzen Landes, Niederhessen mit Kassel, den

¹1 Rommel, HG. V, 30; die Urkunden V, 32 38. Rehm, GbH. II, 5/6.

¹2 Ueber die Testamente Philipps d. Gr. vgl. Rommel, HG. IV, 385 f.; V, 10- 73, letzt. Test. 43 46, Rehm, GbH. I a. a. O. Küch, Pol. Arch. Phil. d. Gr. I, 6 f. Abdrucke des letzten Testaments vom 6. April 1562 finden sich bei Schmincke, mon. Hass. IV, 577 631; Lünig, Reichsarchiv vol. IX, 776 797; hess. Staatsrecht, Darmst. u. Leipz. 1832 II, 52 84.

¹3 Rommel, HG. V, Beil. III, S. 72 f. Rehm, GbH. II, 11.

¹4 Rommel, HG. V, Beil. IV, S. 73 75.