Aufsatz 
Über die Hofschule zu Cassel unter Landgraf Moritz / Hartwig
Entstehung
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den daraus erwachſenden Gebrechen zu ſteuern hoffte. Der Inhalt dieſes Mandats ¹) war kurz folgender:

1) Ein jeder Profeſſor ſoll zukünftig mit ſeinen Schülern ent⸗ weder außer den regelmäßigen Disputationen noch ſolche außer der gewöhnlichen Zeit veranſtalten, oder, was wünſchenswerther ſei, mit ihnen jeden Mittwoch privatim das bisher Vorgetragene repetieren, damit ſie ſo alles beſſer verſtehen und auch in der Praxis anwen⸗ den lernen.

2) Für eine jede der vier Disciplinen ſoll ein zweijähriger Lehrcurſus eingeführt werden, ſo daß die abgehenden oder neu hin⸗ zukommenden Schüler zu jeder Zeit genau wiſſen können, welchen Theil der Wiſſenſchaft der Profeſſor in ſeiner Vorleſung gerade be⸗ handele. Dieſe Curſe würden nach der Anſicht des Landgrafen 1 am beſten auf folgende Art ordnen laſſen.

Der Profeſſor der Ethik und der Theologie ſoll im erſten Jahre dieSynopſis der geſammten Theologie vollenden, in der erſten Hälfte des zweiten Jahres die Lehre von den Tugenden vortragen und endlich im letzten Semeſter die Anwendung der Ethik in der vita ecclesiastica, politica, polemica, oeconomica zeigen.

Der Profeſſor der Rechtswiſſenſchaft ſoll im erſten Jahr die vier Bücher Inſtitutionen abſolvieren, im nächſten Halbjahr den titulus de verborum significationibus und im letzten der de regulis juris oder einen ähnlichen behandeln.

Der Profeſſor der Phyſik hat die Aufgabe im erſten Jahre eineidea der Phyſik zu geben. In dem zweiten Jahr ſoll er die Anatomie lehren. Dieſe wird näher als eine dreifache bezeich⸗ net, nämlich erſtens als Anatomie der Thiere und Menſchen, zwei⸗ tens als die der Vegetabilien, worunter die geſammte Lehre von der materia medica mitbegriffen iſt, drittens als Anatomie der Krauk⸗ heiten, d. i. die Lehre von der Diognoſe der Krankheiten.

1) Mss. II. fol. 57 p. 25.