Aufsatz 
Über die Hofschule zu Cassel unter Landgraf Moritz / Hartwig
Entstehung
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Die solis.

Ante matutinam concionem lectio et expositio Evangelio- rum et Epistolarum Dominicalium tam graece quam latine, ante pomeridianam vero concionem catechetica repetitio fiat:

Mauritius Hassiac Landgravius Originale in scola reservetur;

Aus einem der nächſten Jahre ſind ebenfalls zwei Lections⸗ pläne erhalten, welche von dem obigen ſtark abweichen 4). Beide fanden jedoch nicht den Beifall des Landgrafen der eine ²), weil er die Schüler mit allzuviel Lehrſtoff überhäufte, ohne die für deſſen Bewältigung nothwendige Stundenzahl anzuſetzen, der andere, weil die darin ſich ausſprechende Lehrmethode Moritzens Anſichten nicht entſprach und außerdem zu wenig Zeit für die gym⸗ naſtiſchen Uebungen übrig gelaſſen wurde.

1) Der erſte derſelben ſteht Mss. II. fol. 57 p. 27. Durch die zu dem⸗ ſelben vom Landgrafen gemachten Bemerkungen ſcheint das Gutachten über Schulreform veranlaßt zu ſein, welches den zweiten jener Lehr- pläne enthält(Mss. H. fol. 57 p. 28 ff.). Die chronologiſchen Be⸗ ſtimmungen laſſen ſich auch hier nur durch Combination gewinnen. Aus dem Gutachten und dem darauf bezüglichen Schreiben(DNMss, II. fol. 57 p. 122) geht hervor, daß der Vorſteher Pflug ſchon einige Zeit abweſend war. Da derſelbe aber ſeine ſchon öfters berührte Reiſe im Frühjahr 160 antrat, ſo müſſen wir als früheſten Zeitpunkt für die Abfaſſung der Schrift das Ende des Jahres 1601 bezeichnen. Aus einem andern Schreiben vom Oktober 1603(Mss. H. p. 151) erfahren wir weiter, daß damals bereits vier Lehrer an der Schule wirkten, während zur Zeit der Abfaſſung jener Schriſtſtücke ſich der Landgraf erſt für die Anſtellung eines dritten Lehrers entſchied. Und wenn man auch zugeben will, daß der Anſtellung eines dritten Lehrers bald die des vierten gefolgt ſei, ſo wird man doch füglich nicht annehmen dür⸗ fen, daß nach dem Anfang des Jahres 1603 ein dritter Lehrer zu den beiden bisherigen ernannt, und alſo auch unſere beiden Lektionsyerzeich⸗ niſſe ſpäter als in dem angegebenen Zeitpunkt verfaßt ſeien.

²) Dieſer betrifft nur den Unterricht in der classis logicorum.