Aufsatz 
Über die Hofschule zu Cassel unter Landgraf Moritz / Hartwig
Entstehung
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Es iſt mir nicht möglich zu beſtimmen, ob dieſer Lehrplan überhaupt durchgeführt wurde. Jedenfalls blieb er aber nicht lange in Kraft, da durch eine Verordnung des Landgrafen, welche wir in das Jahr 1600 ſetzen müſſen ¹), eine ganz andere Lehrordnung eingeführt wurde. Da ſich aus dieſem eigenhändig geſchriebenen Erlaß des Landgrafen zugleich ein Bild von dem Leben der Schü⸗ ler außer der Schule gewinnen läßt, ſo mag er hier in ſeinem gan⸗ zen Umfang abgedruckt werden.

Mane hora IV, postquam preces solito more dixerint, equitationi vacabunt.

VI.

Primarii a primario praece- Secundarii ea hora praecepta ptore M. Lagonycho Analysi Dialectica a secundario Thal- utriusque Logices exerce- muellero excipiant;

antur;.

¹) Die Gründe, welche mich veranlaſſen, die Verordnung(Mss. II. fol, 57 p. 13 f.) in das Jahr 1600 zu ſetzen, ergeben ſich aus folgendem: In der Verordnung werden Lagonychus und Thalmüller als Lehrer an der Hofſchule genannt. Beide unterrichteten aber nur bis zum Jahr 1600(incl.) zu⸗ ſammen an der Schule, da nach Strieder(II S. 454) in dieſem Jahr G. Cruciger zum Lehrer ernannt wurde. Wir können daher den Lehrplan nicht ſpäter als in das bezeichnete Jahr ſetzen. Aus einem frühern Jahr kann er aber anch nicht wohl herrühren, da, ſoviel mir wenigſtens bekannt, Thalmüller vor der Reorganiſation der Anſtalt (1599) dieſer noch nicht als Lehrer angehörte. Gegen die Annabme, daß er aus dem Herbſte 1599 herrühre, fpricht aber der Umſtand, daß der Plan offenbar für das Sommerſemeſter berechnet war, weil der darin für die Frühſtunden angeſetzte Reitunterricht nach den leges de exercitiorum horis nur im Sommer zu dieſer Zeit ertheilt werden ſollte. In einem Schreiben vom 30. März 1601(Mss. II. fol. 57 p. 25) wird ſich auf einen Lektionsplan(praescripta tabula IIlustris- simi Principis) berufen, der nach den Be Undeutungen zu ſchließen, der unſrige war.