Aufsatz 
Über die Hofschule zu Cassel unter Landgraf Moritz / Hartwig
Entstehung
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Frömmigkeit heranzuziehen. Er hat aber auch dafür Sorge zu tra⸗ gen, daß die Schüler die Regeln des Anſtands und einer feinen Sitte nicht außer Augen ſetzen. Namentlich ſoll er die zur Auf⸗ wartung bei Tiſch beſtimmten Edel⸗ und Kapellknaben ¹) an feinen Anſtand gewöhnen. Bei den gymnaſtiſchen Uebungen in dem Reit⸗ haus und der Paläſtra mußte er zugegen ſein und darauf achten, daß die Schüler nicht von den Lehrern vernachläſſigt wurden. Um ſich eine Vorſtellung von dem Treiben der Schüler außer der Schule zu bilden, wird ihm anbefohlen unverhofft die Knaben auf ihren Zimmern zu beſuchen. Er ſoll darüber wachen, daß ſie die Schul⸗ geſetze beobachten, und dieſe ſelbſt, um ſie in der Erinnerung friſch zu erhalten, bei Beginn eines jeden Semeſters in Gegenwart aller vorleſen laſſen. Die Zucht unter den Schülern ſoll er im Allge⸗ meinen mehr durch eine humane Behandlung als durch eine ent⸗ würdigende Strenge aufrecht erhalten. Wenn aber eine ſchwere Züchtigung nothwendig erſcheint, ſoll er auch dieſe eintreten laſſen. Auch die Sorge für das leibliche Wohl der Jünglinge wird ihm zur Pflicht gemacht. Den Alumnen wird von ihm Tiſch und Woh⸗ nung angewieſen. Er ſoll den Koch und die Diener anhalten, daß die Speiſen gut bereitet und zur rechten Zeit aufgetragen werden. Sein Verhalten zu den Lehrern ſoll liebevoll ſein und dem Um⸗ gang mit gebildeten Männern entſprechen. Wo er etwas an ihnen zu tadeln findet, hat er ſie privatim, in freundſchaftlicher Weiſe an ihre Pflicht zu erinnern. Indes iſt es ſeine Schuldigkeit auf das ſorgfältigſte darüber zu wachen, daß die vorgeſchriebene Unterrichts⸗ methode ganz genau von den Präceptoren eingehalten werde. Auch hat er darauf zu ſehen, daß der Oekonom und die übrigen Diener der Anſtalt ihre Pflicht thun, und dieſelben bei ihrem Dienſtantritt

¹) Von den adeligen Alumnen hatten vier die Aufwartung am Tiſch der Prinzen(heruli); von den Alumnen unter den Sängerſchülern mußten vier den Gäſten aufwarten. S. De moribus externis disci- pulorum(Mss. H. fol. 57 p. 42).