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Um einen Einblick in die Fortſchritte der Schüler zu gewinnen,
ließ der Landgraf öfters durch eigens dazu ernannte Examinatoren Prüfungen halten. Wenn er dieſen nicht ſelbſt beiwohnen konnte, ſo mußte ihm genauer Bericht abgeſtattet werden. Je nach dem Ergebnis der Prüfung wurden dann Belohnungen vertheilt oder Strafen verhängt ²). Als Lehrer wirkte nach Strieder in den erſten Jahren an der Hofſchule Jodoeus Jungmann ²). Derſelbe ſtarb jedoch ſchon in dem Jahre 1597 ³). Seit dem Jahre 1598 waren zwei Lehrer an der Schule thätig, von welchen der eine der praeceptor pri- marius, der ſchon genannte M. Johann Lagonychus ¹)(Haſen⸗ klau) war. Der andere wird von dem Landgrafen ſchlechthin Philippus genannt s).
¹) In dem ſchon angeführten Eramenberichte(Mss. HI. fol. 57 p. 1f38 f.) ſprechen die Examinatoren die Anſicht aus, daß man in der Leitung einer Schule ganz ähnlich verfahren müſſe wie in der Regierung eines. Staates, deſſen Wohl, wie Democrit annehme, vorzugsweiſe auf den
beiden Gewalten der Strafe und des Lohnes beruhe. 2) S. Heſſ. G. Geſch. VI, 422. Wenn es hier heißt, Jungmann ſei von dem Landgrafen zum Profeſſor an dem collegium Mauritianum er⸗ nannt worden, ſo beruht dieſe Angabe auf einer Verwechſelung des collegii mit der Hofſchule, da vor dem Jahr 1599 von jenem ſich keine Spur findet. Auch werden die Lehrer an der Hofſchule damals nicht professores, ſondern praeceptores, praelectores oder paedagogi ge⸗ nannt. ) S. Weber, Geſchichte der G. Sch. zu Caſſel S. 88. 2) S. v. Rommel VI, 490 f. ³) Vielleicht Philipp Rhodingus, welcher, wie man aus dem Fragment eines ven Moritz 1601 geſchriebenen Briefes(Mss. II. 4. 103 p. 87 f.) erſieht, in dieſem Jahre eine Anzahl Kammerjunker auf einer Reiſe nach Leiden begleitete. Früher war derſelbe Vicepräſident eines unter der Leitung des Landgraſen ſtehenden und aus den Kammerjunkern
(cubicularii) gebildeten Collegs, welches in dem fürſtlichen Gemach
auch von dem Landgrafen ſelbſt Unterricht erhielt. Genaueres über die⸗
ſes Inſtitut kann ich nicht angeben. Eine Inſtruktion für den Erzieher der Kammerjunker von dem Landgrafen im Jahre 1601 verfaßt findet


