Aufsatz 
Über die Hofschule zu Cassel unter Landgraf Moritz / Hartwig
Entstehung
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ſcharfen Blicke für die Schäden ſeiner Zeit und durch die ausge⸗ zeichnete Erziehung, welche ihm ſein Vater hatte zu Theil werden laſſen, ſelbſt vor anderen befähigt den Werth einer gründlichen Bildung zu beurtheilen, es ſich zur Aufgabe machte, durch eine beſſere Schulbildung den heſſiſchen Adel zu einem brauchbaren Glied in dem Staatsorganismus zu erheben? Hierzu kam, daß auch die Sorge für die Erziehung ſeiner eignen Kinder ihm den Gedanken nahe legte, eine Schule unmittelbar unter ſeinen Augen am Hofe zu gründen. Moritz ſelbſt ſpricht ſich über ſeine Motive und die Ziele, welche er bei der Gründung der Schule im Auge hatte, in einem das collegium Adelphicum betreffenden Aus⸗ ſchreiben ¹) vom 12. Januar 1618 in klaren Worten aus.Nach⸗ dem Wir, heißt es daſelbſt ²),in unſerer Jugend und fürnemblich bey eintretung unſers Fürſtlichen Regiments vielfältig verſpüret ja noch Täglich je lenger je mehr befinden wie hochnothwendig es ſey daß diejenige welche der Allmechtige gütige Gott des Fürſtenſtands gewürdigt und zum Ambt der hohen Obrigkeit erhoben hat in der wahren Chriſtlichen Religion und Gottesforcht aufferzogen auch dar⸗ beneben zu guten freyen Künſten und geſchicklichkeit angeführet und endlichen zu allen Thugenden löblichen heroiſchen übungen und Dap⸗ ferkeit angehalten werden So haben wir in erwegung dieſer noth⸗ wendigkeit lenger als vor Zwantzig Jahren bei unſer gewöhnlichen Hofhaltung zu Caſſel eine Fürſtliche Hofſchuel zu dem end verord⸗ net und angeſtellet daß nicht alleine unſere durch den miltreichen Seegen des Allerhöchſten gnädiglich verliehene junge Herrſchafft und Söhne darinnen Fürſtlich und zu aller gebühr aufferzogen und un⸗ terrichtet ſondern darbeneben andern Grävelichen Herrn auch Adelichen und Fürnehmen Standts Perſohnen und junge Leut derſelben In⸗ ſtitution mit fähig und theilhafft werden möchten.

1) Beſonders gedruckt zu Caſſel durch W. Weſſel 1618; 23 S. in 4; außerdem Landes⸗Ordnungen Th. 1 S. 601 ff. *) S. 3 ff.