Aufsatz 
Zur Geschichte der Schaumburg und der Burg Hohenrode : Festrede am Allerhöchsten Geburtstag Sr. Majestät des Kaisers und Königs / geh. von Hartmann
Entstehung
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Q. f·,-ÿõõõᷣᷣᷣ Preis Unterrichtsfach. Titel der Bücher. V Soh Klasse. . Mathematik: Fölsing, Rechenbuch I. II. V 1,20 VI-IV. Bardey, Aufgabensammlung V 3,20 III. II. I. Kambly-Langguth, Lehrbuch der Arithmetik f. Gymn. 1,65] III, 2 l. Kambly-Röder, Planimetrie 1,85 IV J. Trigonometrie 2,00 II, 1. I. Stereometrie 2,00 I. Schlömilch, Logarithmentafeln 1,30 II, 1. I. I Naturkunde: Leunis, Leitfaden, Zoologie 2,30 IV. III, 2. Botanik 2,30 IV. III, 2. Jochmann, Experimentalphysik 5,30] II, 1. I. Gesang: Schwalm, Schulliederbuch 0,45 VI. V. Sering, Chorbuch. 1,80 IV- I.

Für die deutsche Lektüre werden die Wohlfeilen Bändchen der Cottaschen Handbibliothek und die Cottaschen Schulausgaben deutscher Klassiker, für Lessing die Ausgaben der Sammlung Göschen empfohlen.

Bei der Lektüre der griechischen und lateinischen Schriftsteller werden die(braunen) Teubnerschen Schülerausgaben, bei Horaz der Teubnersche Schultext (grün) von G. Krüger, bei Homers llias die Teubnersche Textausgabe von Dindorf-Hentze gebraucht.

II. Aus den Verfügungen der vorgesetzten Behörden.

Ministerial-Erlass vom 26. 3. 1902 U II, 658 schärft den Leitern und Lehrern der höheren Schulen eindringlich und wiederholt die Pflicht ein, auf die Pflege einer guten und leserlichen Handschrift bei den Schülern mit Entschiedenheit und Strenge hinzuwirken. Bei der Durchsicht von Aufsätzen und Reinschriften ist regelmässig auch das Aeussere angemessen zu berücksichtigen und erforderlichen Falles besonders zu beurteilen. Flüchtig oder unordentlich geschriebene Arbeiten sind schon bei der Einlieferung zurückzuweisen.

Fortan ist allgemein sowohl in die gewöhnlichen, während des Schuljahres aus- zustellenden Zeugnisse bis in die Oberprima hin, als auch in die Reifezeugnisse ein Urteil über die Handschrift des Schülers aufzunehmen, dabei auch ausdrück- lich zu rügen, falls der Schüler die Neigung zeigt, seinen Namen undeutlich zu schreiben.

Ministerial-Erlass vom 14. 6. 1902 J. No. I, 2612. Zinsscheine von hinter- legten Privatkautionen dürfen den Kautionsbestellern schon vor dem Fälligkeitstage aus- gehändigt werden.