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Vorkenntnisse im Lateinischen sind nicht erforderlich, ja nicht einmal erwünscht.
Die Herren Geistlichen, Rektoren und Lehrer auf dem Lande, welche sich mit der Vorbereitung von Knaben für unser Gymnasium beschäftigen, ersuche ich im Interesse ihrer Zöglinge wie unserer Schule, sich bei ihrem Unterricht nur der in der Anstalt eingeführten Lehrbücher bedienen und sich in ihrer Methode möglichst an den Gang des Gymnasialunterrichts anschliessen zu wollen. Exemplare dieses Jahresberichts stehen auf Verlangen gern zu Diensten.
An die Eltern und verantwortlichen Pensionshalter unserer Schüler richte ich die ganz besondere Bitte, in allen zweifelhaften Fällen, wo sie eines Rates, einer Belehrung oder Aufklärung seitens der Schule bedürfen, sich ohne weiteres an mich oder den Herrn Ordinarius bezw. die Lehrer ihrer Söhne wenden zu wollen. Die Sprech- stunden der Lehrer sind auf den Stundenplänen vermerkt, die in den Klassenzimmern und auf dem untern Gange des Schulgebäudes angeheftet sind.
In Betreff des Konfirmandenunterrichts spreche ich die dringende Bitte aus, die Schüler möglichst während des Besuchs der Tertia konfirmieren zu lassen. Nur dann ist es der Schule möglich, in ihrem Stundenplan auf die Konfirmandenstunden die von ihr selbst gewünschte Rücksicht zu nehmen.
In Folge einzelner Anfragen wird auch hier darauf ningewiesen, dass die Schüler beim Turnunterricht besondere Turnschuhe zu tragen haben.
Das Schulgeld beträgt entsprechend den für die preussischen Gymnasien all- gemein geltenden Bestimmungen in allen Klassen 130 Mark jährlich, also 32,50 Mark vierteljährlich. An Aufnahmegebühr sind 4,50 Mark zur Gymnasialkasse zu zahlen.
Für die Abschrift eines Reifezeugnisses und eines Abgangszeugnisses sind je 3 Mark, für die Abschrift eines Zeugnisses über die Abschluss-— prüfung oder für ein sog. Militärzeugnis oder dessen Abschrift sind je 50 Pfennig zur Gymnasialkasse zu zahlen.
Abgehende Schüler müssen spätestens in der auf den Tag des Schulschlusses folgenden Woche eines Unterrichts Vierteljahres ab- gemeldet werden. Wird dies unterlassen oder erfolgt die Abmeldung erst gar nach Beginn des neuen Schulvierteljahres, so haben sie noch für dieses das Schulgeld zu zahlen. Verfügung des Kgl. Provinzial-Schulkollegiums vom 21. November 1808 S. 7311.
Rinteln, im März 1903.
Der Königliche Gymnasial-Direktor: Dr. Heldmann.


