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3) diejenigen praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten im Rechnen, Zeichnen und Schreiben, sowie in der Mathematik und Naturkunde den Schülern zu eigen machen, welche zu einer leichten und erfolgreichen Thätigkeit im Gewerbs- und Verkehrs- leben heutzutage erfordert werden.
Dem Lehrplan gemäss werden in der h. Bürgerschule folgende Unterrichtsfücher gelehrt:
1) Religion.
2) Deutsche, französische und englische Sprache.
3) Geschichte und Geographie.
4) Bürgerliches und kaufmännisches Rechnen, Arithmetik, Geometrie.
5) Naturkunde(Naturgeschichte, physikalische und chemische Grundlehren, in beson- derer Rücksicht auf das praktische und gewerbliche Leben).
6) Buchhaltung, Schreiben, freies und lineares Zeichnen, Gesang.“
In dem ersten Programm(Ostern 1858) lässt sich Herr Polack, der mittlerweilen zum Rektor ernannt worden war, über„Zweck, allgemeine Stellung und Einrichtung der höheren Bürger- schule“ des weiteren aus. Es heisst da u. a.:
„Als eine zunächst für die eigentümlichen und unabweisbaren Bedürfnisse unserer Stadt errichtete Anstalt, soll sie vor Allem eine tüchtige Ausbildung in der deutschen, französischen und englischen Sprache erzielen; zugleich aber muss sie, nach ihrem Charakter als höhere Bürger- schule, den ebenso notwendigen Zweck verfolgen, ihren Schülern eine nach den heutigen Anforde- rungen erweiterte, möglichst gründliche allgemeine Vorbildung für die kaufmännischen, gewerblichen und landwirtschaftlichen Beschäftigungen, sowie überhaupt für alle bürgerlichen Berufsarten von erhöhtem Bildungsbedürfnis zu gewähren.“
Bei der Errichtung der Schule waren vorzugsweise praktische Gesichtspunkte massgebend. Darum heisst es a. a. O.:
„Zieht man noch die einzelnen Berufsarten in Betracht, für welche nach dem ausgesprochenen Zweck die höhere Bürgerschule die geeignete allgemeine Vorbildungsanstalt sein wird: so sind ausser den kaufmännischen Geschäften jeder Art und ausser denjenigen, mit welchen ein kaufmännischer oder wirtschaftlicher Betrieb in etwas weiterem Umfang verbunden zu werden pflegt, ausser der ganzen Klasse Derjenigen ferner, welche, was für einen Beruf sie immer haben mögen, sich in ihrem Bildungsstande über das Gewöhnliche erheben wollen— insbesondere hierher zu rechnen: alle Bau- handwerke; chemische und mechanische Gewerbe(Färbereien, Brauereien, Brennereien, Materialisten, Mechaniker, Maschinenschlosser, Optiker, verschiedene Gewerbe in Metall, Thon und Holz u. a. m.); eine grosse Zabl von Fabrik- und Manufakturbetrieben(Leder-, Papier-, Glas-, Faiencefabrikation etc., Weberei, Spinnerei, Zeugdruckereien, Mühlenbetriebe a. s. w.); alle Geschäfte, welche Ausbildung im Zeichnen und Sinn für schöne Formen erfordern(Maler, Bildhauer, Drechsler, Decorateure, Modelleure, Luxusschreiner, Tapezierer, Vergolder, Lithographen, Buchbinder u. A.), Wirtschafts- besitzer, Pächter und Verwalter wirtschaftlicher und indqustrieller Geschäfte, Buchhalter, Subaltern- beamte und solche Staatsbeamte, von denen ein wissenschaftliches Studium nicht gefordert wird etc.“
Von vornherein war darauf bedacht genommen, der Schule eine solche Organisation zu
geben, dass Schüler, welche die Anstalt schon mit dem 14. Lebensjahre verliessen, doch eine abge- schlossene Bildung erhielten.


