Aufsatz 
Geschichte der Realschule II. O. zu Wiesbaden / A. Güth
Entstehung
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III. Die Realschule von 1840 in Verbindung mit dem Realgymnasium.

Die 4 unteren Klassen sollten der ursprünglichen Bestimmung der Realschule von 1840 erhalten bleiben. Doch wurden sie bald, wie dies schon die Aufnahme des anfänglich ferngehaltenen lateinischen Unterrichts unter ihre Lehrfächer beweist, mehr und mehr den Zielen des Realgym- nasiums dienstbar gemacht. Die Bürgerschaft hatte sich freilich der Hoffnung hingegeben, der Unterricht in den 4 unteren Klassen könne so gestaltet werden, dass zum mindesten ein Frsatz für die frühere Realschule geboten werde. Dieses gestatteten jedoch die Lehrziele des Realgym- nasiums nicht. Geometriè und Arithmetik z. B. wurden auf so breiter wissenschaftlicher Grund- lage auferbaut, dass die Schule denjenigen, welche sie mit dem 14. oder 15. Lebensjahre verliessen, für das praktische Leben kaum zu verwertende Anfangsgründe mitgab. Auch das bischen Latein war kaum mehr als eine äussere Dekoration. Der Ubelstand wurde dadurch nicht gebessert, dass Dispensation vom lateinischen Unterricht gestattet wurde. Man empfand es mit Rücksicht auf den Charakter Wiesbadens als Kurstadt vielmehr als einen besonderen Mangel, dass die unteren Klassen der französischen und englischen Sprache nicht die gewünschte Rücksicht angedeihen lassen konnten. So wurde denn in der Bürgerschaft das Verlangen immer lauter, eine besondere Anstalt zu besitzen, um ihren Zöglingen für deren bürgerlichen Beruf eine solche allgemeine und zugleich dem praktischen Leben dienende Bildung zu geben, wie sie der eigentümliche Charakter dieser Stadt angezeigt erscheinen lässt. Wie sehr eine derartige Anstalt einem wirklichen Bedürfnisse entsprach, das zeigte ja auch die starke Schülerzahl der Privathandelsschule des Herrn Dr. Schirm.

. IV. Die höhere Bürgerschule.

Auf ein Gesuch der Gemeinde verordnete daher die Regierung, dass 1857 die vier unteren Klassen des Realgymnasiums wieder von diesem getrennt und in Verbindung mit der Vorbereitungs- schule zu einer selbständigen städtischen Anstalt unter dem Namen höhere Bürgerschule organisiert wurden. Der neuen Anstalt ¹³) verblieb das seitherige Lokal in der Schule am Markt. Das Mobiliar des Realgymnasiums wurde zwischen diesem und der höheren Bürgerschule geteilt. Die Stadt, welche bis dahin zur Gesamtanstalt einen jährlichen Zuschuss von 1200 fl. geleistet hatte, wurde von dieser Verpflichtung entbunden und erhielt sogar für ihre neue Anstalt jährlich 1500 fl. aus der Staatskasse bis zum Jahre 1862, wo derselbe infolge des Gesetzes vom 26. Nov. 1861, welches die Organisation der Realschulen zu einem gesetzlichen ¹¹) Abschluss brachte, fortfiel. Damit wurde sie jeder gesetzgeberischen Einwirkung des Landtags entzogen und konnte sich deshalb freier als die Schwesteranstalten entfalten. Sie brauchte sich nicht in dem beengenden Rahmen derselben zu halten. Während z. B. diese gesetzlich nur einen Oberlehrer kannten, hatte sie deren drei.

Das zuletzt angezogene Gesetz stellte den Rektor der höheren Bürgerschule zu Wiesbaden in Rang, Gehalt und Pensionsansprüchen den Professoren an den höheren Staatsanstalten, die Real- lehrer den Collaboratoren gleich. Ebenso ward ausdrücklich die Möglichkeit der Versetzung von Lehrern der Realschulen überhaupt an die höheren Staatsanstalten und vice versa angeordnet. Die Uberzugskosten trug die Staatskasse.

¹6) Dem Realgymnasium wurde ein Teil des Münzgebäudes am Luisenplatze eingeräumt. ¹4) Das Realschulwesen war seit 1840 durch Regierungsverordnungen geregelt worden,