Aufsatz 
Geschichte der Realschule II. O. zu Wiesbaden / A. Güth
Entstehung
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des Schulwesens in Angriff genommen. ¹) Diese erfolgte in möglichst weitem Rahmen; sie war bestrebt, für die Wissenschaft nicht minder als für die Bildungsbedürfnisse des bürgerlichen Lebens Anstalten zu schaffen. Es zeigt sich darin ein solches Verständnis für die Anforderungen der Zeit, dass die nassauische Schulorganisation, die in dem landesherrlichen Edikt vom 24. März 1817 ihren vorläufigen Abschluss fand, wie es in einem diesbezüglichen längeren Aufsatze Firnhabers in SchmidsEncyclopädie des gesamten Erziehungs- und Unterrichtswesens mit Recht heisst, weithin gerechtfertigtes Aufsehen machte, wie es auch manchen andern deutschen Schulorgani- sationen zum Muster gedient hat. ²)

Der um die Gesamtorganisation des Herzogtums Nassau hochverdiente Regierungspräsident von Ibell⁴) hat auch hervorragenden Anteil an der Schulorganisation, wie sie das Edikt ausspricht. Er war ein Mann von weitem Gesichtskreis, hochherzigen Absichten, und demgemäss fasste er auch die Aufgabe der Schulen. Erfüllt von den Ideen Kants und Fichtes, voll Bewunderung für das glänzende Doppelgestirn Pestalozzi und Fellenberg, das am Horizont des neuen Jahrhunderts erschien, 4) strebte er eine radikale Reform des Unterrichts an, dem er zum Ziele die Bildung des Staatsbürgers zurErwerbfähigkeit, Legalität und Religiosität) setzt. Hierüber lässt er sich des weiteren in einem vom 31. Januar 1813 datierten Offzialvortrag) aus. Doch verfuhr man hierbei keineswegs doctrinär, noch weniger wollte man vomgrünen Tische aus über Dinge dekretieren, welche die wichtigsten Interessen des Volkes berühren, ohne Rücksicht auf die bestehenden Ver- hältnisse zu nehmen oder die Ansichten aller irgendwie competenten Männer des Landes über die geplante Reform zuvor einzuholen. Nachdem die geforderten Berichte eingelaufen waren, erging unter dem 25. Februar 1817 ein von Ibell vielfach amendierter Bericht der Herzogl. Landes- Regierung an H. N. Staatsministerium, welcher als Edikt vom 24. März 1817 die landesherrliche Sanktion erhielt.

In dem Edikte sind 3 Arten von Schulen vorgesehen: 1. Elementarschulen, 2. Real- und höhere Mädchenschulen, 3. Gelehrtenschulen.

Die Elementarschulen sollendie jedem Menschen im Staatsverhältnisse ohne Unterschied des Geschlechtes, der Religion, des Standes und der künftigen Bestimmung notwendige allgemeine Bildung gewähren, um ihn dadurch zum Portschreiten auf eine höhere Stufe der Entwickelung ge- schickt zu machen.

¹)um, wie es in dem unten angezogenen Edikt heisst,den unter verschiedenartigen Formen in den verschiecdenen Landesteilen bestehenden öffentlichen Unterrichtsanstalten eine zweckmässige in einander greifende Einrichtung zu geben.

²) Die Redaktion bemerkt zu dem Aufsatze,dass hier(in Nassau) sich auf kleinem Gebiet eine Menge wichtiger Schulfragen abspiegeln, welche die Zeit bewegen, sodass dieses(nassauische) Schulwesen in bedeutenden Beziehungen teils in ausgezeichneter Weise geordnet, teils weuigstens typisch genannt werden kann. Auf uͤbersicht- lichem Terrain wird hier der Kampf zwischen den verschiedenen Prinzipien, die sich gegenüberstehen, ausgekämpft; Fragen, die an manchen andern Orten noch als zweifelhaft gelten, sind hier durch die Erfahrung entschieden, etc.

¹) S. über denselben: Schwarz, Lebensnachrichten über den Regierungspräsidenten von Ibell. Wies- baden, 1875; und Firnhaber,Die Nassauische Simultanvolksschule.

4) Worte Ibells.

⁵³) Worte Ibells.

3) Zum erstenmale abgedruckt in FirnhabersDie Nassauische Simultanvolksschule.