Geschichte der Realschule II. O. zu Wiesbaden. Vom ordentlichen Lehrer A. Güth.
Wenn es jede höhere Schule für angezeigt erachtet, am Schlusse ihres 25 jährigen Bestehens einen Rückblick auf den von ihr zurückgelegten Weg zu thun, so darf zu einer derartigen geschicht- lichen Rückschau eine realistische Anstalt, und ganz speziell die Wiesbadener Realschule II. O., eine besondere Berechtigung geltend machen. Die humanistischen Anstalten empfangen in der Regel sofort bei ihrem Eintritte ins Leben ein festes, bleibendes Gepräge. Die Zahl der Klassen, die Dauer der Kurse, die Auswahl der Unterrichtsgegenstände, deren Abgrenzung und Methode, die Qualification der Lehrer: alles dies hat sich einem bestimmten Rahmen einzufügen. Die realistischen Anstalten dagegen waren lange missachtet und angefeindet und haben sich ihre Stellung innerhalb des Organismus höherer Schulen nur mühsam zu erringen vermocht. Dabei erwuchsen ihnen nicht selten gerade vonseiten ihrer Freunde Schwierigkeiten, indem diese bezüglich der praktischen Vorbildung für das geschäftliche Leben Forderungen stellten, denen die Realschulen nicht genügen konnten, wollten sie nicht auf den Charakter einheitlicher höherer Bildungsanstalten verzichten. Auch sollten gerade sie eine Pflegestätte der modernen Wissenschaften sein, ohne die allgemeine Bildung einzubüssen, welche die Disciplinen der humanistischen Schulen bieten.
Die Realschulen ergaben somit nicht nur besondere Schwierigkeiten bezüglich ihrer Organi- sation und Leitung, sowie des Unterrichts, ihr Leben musste sich auch überaus wechselvoll gestalten. Dies gilt ganz besonders von unserer Realschule, die alle Zeit mehr noch von der raschen Ent- wickelung der„Welt- und Kurstadt Wiesbaden“ als von der Gesetzgebung beeinflusst ward.
Vorstehende Bemerkungen mögen es rechtfertigen, wenn wir eine Geschichte der hiesigen Realschule II. O. während der ersten 25 Jahre ihres Bestehens zu geben versuchen. Ihre Anfänge freilich wurzeln in den frühesten Versuchen der organischen Schulgesetzgebung Gesamt-Nassau's, realistische Anstalten zu gründen. Diese Gesetzgebung bildet somit den Ausgang unserer Dar- stellung.
I. Vorgeschichte.
Die Fürsten Nassaus und ihre Regierungen haben sich schon in den früheren Jahrhunderten, zumal seit der Reformation, die Pflege des Schulwesens ganz besonders angelegen sein lassen. Als dann infolge der territorialen Erwerbungen, bezw. des Austausches von Ländergebiet zu Anfange dieses Jahrhunderts für die verschiedenen Landesteile, welche zu einem Staate vereinigt wurden. eine Gesamtorganisation nötig ward, da wurde auch eine allgemeine, durchgreifende Neuorduung
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