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Was nun zunächst den Weilburger Codex betrifft, so findet sich bei ihm in XIII, 13 m. E. nichts, was zu der Annahme willkürlicher Abänderungen oder einer Benutzung mehrerer Vorlagen nötigte. Was er giebt, macht durchaus den Eindruck, als ob es seiner Vorlage entnommen oder auf unbeabsichtigtes Verlesen oder Verschreiben zurückzuführen sei.
Der Vorlage entstammen sicher Zemae§ 2, ebetes, boetia, Cizici§ 3, Lethnus und tessalia§ 5, Reatinis paludis aguis und asfaltite§ 6, in alce lacum per porcidamum, stix und Marside§ 7, die unterlassene Worttrennung in ethiopiae§ 4 und die Fortlassung der Präposition in geret§ 7.
Als Schreibfehler sind anzuschen pons§ 5, innutat§ 7, sewum§ 11.
Zweifelbaft, wie weit die Vorlage oder eigene Unaufmerksamkeit Schuld trägt, bleibt man bei Fehlern wie Mlerat§ 3, boeziae§ 4, geret und profluet§ 7, celoanium, umum, fafillas, puluerentum und annum§ 8, oris§ 9, endlich oculos§ 10. Aber nir- gends sind wir bei W genötigt, an Interpolation oder Benutzung meh- rerer Vorlagen zu denken.
Anders liegt die Sache bei den Berner Handschriften. Denn wenn diese auch von so grober Interpolation frei scheinen, wie wir sie beispielsweise in der Vorlage von Gu. 2, Eins. 167, Sang. 232 und 236 annehmen mussten, so deutet doch§ 4 aetiopia(bez. ethi- opia) in 101, 224 und 36 zweifellos auf den Wunsch, das unverständliche Aethiopiae einer Vorlage zu verbessern. Ebenso ist an derselben Stelle die Korrektur fonte rubro in 224 nur dadurch zu erklären, dass der Korrektor einen Objekts-Accusativ zu biberit vermisste, weil ihm die Verbindung von bibere mit einem blossen Ablativ fehlerhaft erschien. Auch mittens§ 8 in 36 für tenens scheint willkürliche nderung, vielleicht veranlasst durch den Schreibfehler annum in der Vorlage. Auf gleiche Weise mag uicina§ 11 in 224 entstanden sein, indem aus dem in der Vorlage ohne Trennung geschriebenen uicinosul- Phuris in Folge von Unaufmerksamkeit eines Abschreibers durch Verdoppelung des s uicinos sulphuris wurde, welches wir z. B. im Mon. A wirklich finden, und dann bei der weiteren Vervielfältigung daraus, wie in 101 und 36, uicinus sulphuris entstand, ein Fehler, der einem Korrektor des Mittelalters wohl Veranlassung geben konnte, mit Rücksicht auf das vorausgehende aqua dafür uicina zu schreiben. Ob die Verbesserung sulforis§ 11 für Fulgoris in 224 auf Konjektur beruht oder auf Vergleichung einer zweiten Quelle, kann zwei- felhaft erscheinen. Jedenfalls sind wir berechtigt, anzunehmen, dass die Berner Handschriften manches Richtige, das sie uns bieten, einer Kon- jektur oder der Benutzung mehrerer Vorlagen verdanken, dass sie diese und jene Eigentümlichkeit der einen Vorlage durch die Lesarten anderer Handschriften ver- drängt haben.
Nachdem wir dies vorausgeschickt, können wir mit mehr Vertrauen an die Beant- wortung einer zweiten Frage gehen, ob nämlich W aus einem der Berner Codices oder diese aus W stammen können, ferner ob unter den Bernern einer oder der andere als die Vorlage der übrigen oder eines von ihnen zu betrachten sei.
Da scheint es nun zundchst festzustehen, dass W keinesfalls aus einer der Berner Handschriften abgeschrieben ist. Denn ganz abgeschen da- von, dass er seinem ganzen Kusseren nach einen erheblich älteren Eindruck macht, als sämtliche Berner Isidor-Handschriften— ich setze ihn nach jahrelanger Bekanntschaft auf Grund der in ihm vorkommenden Buchstabenformen und anderer Eigentümlichkeiten mit


