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ziemlich grosser Zuversicht in den Anfang des IX. Jahrhunderts— also von diesem Grunde ganz abgesehen, bleibt noch genug übrig, um die Unmöglichkeit einer Abstammung von einer der Berner Handschriften zu beweisen. So bewahrt er das Richtige nicht nur in Formen wie sardinia§ 10 gegenüber sardinea in 101 lhier ist i erst nachträglich über e gesetzt]), 224, 36 und Aethiopia§ 2 gegenüber aeziopia in 101, 224 und œzopia in 36, sondern auch in Lesarten wie uocari§ 7 gegenüber uocare in 101, 224, 36, 291 und in- durari§ 6 gegenüber indurare in 101, 224, 36 und 291. Dazu kommt die Spur des Richtigen in ethiopiae§ 4 für Aethiopia e gegenüber dem fehlerhaften aetiopia in 101 und 224 oder ethiopia in 36. Auch uicino§ 11 ist von W richtig bewahrt, während 224 uicina, 101 und 36 uicinus darbieten.
Aber auch die Bernenses scheinen nicht einfach aus W abgeschrie- ben. Sie haben das Richtige in fons§ 5, innatat& 7, humum§ 8, oculis§ 10, secum § 11, ¹) gerit und profluit§ 7.
Will man also annehmen, dass die UÜbereinstimmung zwischen. W und den Bernenses dadurch herbeigeführt sei, dass MW die Vorlage der Bernenses oder ihrer Quelle gewesen, so ist damit zugleich gesagt, dass die richtigen Lesarten der Bernenses anstatt der fehlerhaften in H' durch Konjektur oder Benutzung noch anderer Handschriften neben MW gewon- nen seien.
Was ferner die Abhängigkeit der Bernenses von einander betrifft, so scheint mir eine Betrachtung unseres Abschnittes(Etym. XIII, 13) folgendes zu ergeben:
Die ülteste der Berner Handschriften soll 101 sein; Hagen setzt sie in das IX.
bis X. Jahrhundert. Trotzdem scheint es nicht, als ob sie die Vorlage— wenigstens
nicht die einzige Vorlage— für 224 oder 36 gewesen sei. Dagegen sprechen näm- lich Lesarten wie Masside§ 7 gegenüber Marside in M und 224 und Marsida in 36, qui ter für quater§ 8, praepetim für perpetim, candescit fr excandescit und Nlum für sulphur, endlich die Auslassung von secum§ 11, also lauter Fehler, die die Schreiber von 224 und 36 nicht leieht ohne Benutzung einer andern Handschrift hätten verbessern können.
Auch 224, der von Hagen ins X. Jahrhundert gesetzt wird, scheint nicht die Quelle für 36 oder 291 gewesen zu sein. Man vergleiche nur Lesarten wie Zomae § 2 für Zamae gegenüber Zemae in W und 101, Zeme in 36 und per porudam uel§ 7 gegenüber per porcidamum in W, 101, 36 und 291. Benn. 36 endlich kann schon sei- ner Entstehungszeit wegen— er stammt nach Hagen aus dem X.— XI. Jahrhundert— nicht als die Vorlage der äülteren gelten; für 291 aber(XII.— XIII. Jahrh.) scheint eher 101, der mit ihm namentlich Masside gemein hat, die Quelle gewesen zu sein.—
So viel lehrt uns die Vergleichung der genannten Handschriften zu Etym. XIII, 13. Weitere Aufklärung bietet uns folgende Entdeckung:
Unser Weilburgensis enthält auf der Vorderseite seines ersten Blattes— eigentlich ist es Qu. I fol. 2— vor dem Texte des XI. Buches der Ekymologiae zunächst in roter Uncialschrift die Worte Incipit liber undecimus de homine et partibus eius.
Dann folgt eine Reihe von 12 mit roten Zahlen verschenen, aber selbst mit schwarzer Dinte geschriebenen Titeln. Dieselben lauten:
¹) In 101 fehlt dies Wort ganz.
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