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Ordnung, auch jetzt noch zu erreichen. Es ist ihr dies durch den zuletzt erwähnten Ministerial- erlass ausdrücklich gestattet worden.
Nach Durchführung der angeordneten Veränderungen werden jetzt in den verschie- denen Classen die einzelnen Unterrichtsgegenstände in folgender wöchentlichen Stundenanzahl ertheilt: 1) Religion 2, 2, 2, 2; 2) Deutsch 3, 3, 3, 3; 3) Lateinisch 5, 4, 3, 3; 4) Französisch 5, 4, 4, 4; 5) Englisch 4, 3, 3, 3; 6) Geschichte und Geographie 4, 3, 3, 3; 7) Mathematik 6. 5. 5, 5; 8) darstellende Geometrie 0, 2, 2, 2; 9) Naturgeschichte 2, 1, 2, 2; 10) Physik 2, 1 ½, 2, 2; 11) Mechanik 0, 1 ½, 2, 2; 12) Chemie 3, 4, 3, 3 und in Prima a und b 3 weitere facultative Stunden für praktische Uebungen im Laboratorium; 13) chemische Technologie(facultativ) 0, 2, 2, 2; 14) freies Zeichnen 2, 3, 3, 3(in Secunda und den beiden Aptheilungen der Prima facultativ); 15) Gesang 1, 1, 1, 1.
In Beziehung auf die Unterrichtsertheilung muss noch ferner erwähnt werden, dass die Erfahrung gelehrt hat, dass die aus den Gymnasien auf das Realgymnasium Uebertre- tenden fast nie das Maass mathematischer Kenntnisse mitbringen, welches im Lehrplan 1857 als Bedingung des Eintritts verlangt worden war. Es wurde dadurch seit einigen Jahren zur Nothwendigkeit, das erste Semester in Tertia in dem mathematischen Unterrichte dazu zu verwenden, dass das in Arithmetik und Geometrie noch Mangelnde nachgeholt wird.
Da die hiesigen Gymnasien keine eigene Turnhalle haben, so beschränkte sich bisher der Turnunterricht im Winter darauf, dass diejenigen Schüler, welche sich im Som- mer durch ihre Leistungen auf dem Purnplat⸗ ausgezeichnet hatten, im Winter zu Vorturnern ausgebildet wurden. Jetzt aber hat die Stadtbehörde von Wiesbaden auf Ersuchen der Directoren des humanistischen und des Realgymnasiums die Turnhalle der höheren Bürger- schule an einigen Abenden wöchentlich den beiden genannten Anstalten zur Verfügung ge- stellt, und so konnte in dem eben abgelaufenen Wintersemester zum ersten Mal der Turn- unterricht für sämmtliche Schüler auch im Winter fortgesetzt werden.
Die Gymnasien in Nassau sind seit 1867 aus siebenclassigen zu sechsclassigen ge- worden, dafür hat die Tertia einen zweijährigen Cursus erhalten und ist in Unter- und Obertertia geschieden worden. Indem nun der früheren(Quarta die jetzige Untertertia ent- Spricht, können jetzt nur noch diejenigen Gymnasiasten ohne Prüfung in die Tertia des Realgymnasiums eintreten, welche in der Untertertia als reif zum Aufsteigen in die Ober- tertia erklärt worden sind. Für diejenigen, welche sich einer Aufnahmeprüfung unterziehen müssen, sind die Anforderungen, welche an sie gestellt werden, ganz dieselben geblieben, wie früher.
Die Abiturientenprüfung wurde zu Ostern 1868 noch ganz in derselben Weise ab- gehalten, wie in den vorangegangenen Jahren. Seit Ostern 1869 aber wurden folgende Abänderungen bei derselben eingeführt. In dem schriftlichen Theil der Prüfung fiel das lateinische Exercitium und die Lösung einer Aufgabe aus dem constructiven Zeichnen weg, dagegen muss jetzt ein Aufsatz in englischer Sprache oder ein englisches Exercitium gefertigt werden. Von den Gegenständen der mündlichen Prüfung fiel die Mineralogie aus, dagegen Wurden unter dieselben aufgenommen Religion und englische Sprache. Ausserdem kann jetzt


