Sr. Excellenz des Herrn Ministers für geistliche, Unterrichts- und Medicinalangelegenheiten vom 14. März 1867 verliehen, und es qurften solche Zeugnisse allen denjenigen Schülern ge- geben werden, welche der Secunda mindestens ein halbes Jahr lang angehört, und am Unter- richt im Lateinischen bis zuletzt Theil genommen hatten.
d) Von 1867 bis jetzt.
Das Realgymnasium war seiner ganzen Organisation nach trotz mehrfacher Ab- weichungen den Realschulen erster Ordnung nahe verwandt. Als es daher in den Schul- organismus der preussischen Monarchie eingeordnet werden sollte, erhielt es denn auch seine Stelle in der Zahl dieser Schulen. Es geschah dies durch einen Erlass Sr. Excellenz des Herrn Ministers für geistliche, Schul- und Medicinalangelegenheiten vom 22. Juli 1867. Zugleich wurde angeordnet, dass der Lehrplan der Anstalt folgende Veränderungen zu erleiden habe: 1) die bisher mögliche Dispensation vom lateinischen Unterrichte findet nicht mehr statt; 2) der Unterricht in der englischen Sprache ist von nun an obligatorisch: 3) die Zahl der englischen Stunden in der Tertia ist auf 4, die für den französischen und lateinischen Unterricht auf je 5, und diejenige für Geographie und Geschichte auf 4 zu erhöhen. Alle diese Veränderungen betrafen den sprachlich-geschichtlichen Unterricht. und hatten offenbar den Zweck, den Stundenplan des Realgymnasiums in grössere Ueberein- stimmung mit demjenigen der Oberclassen der Realschulen erster Ordnung zu pringen. Wenn in dem bisherigen Stundenplan des Realgymnasiums der sprachlich-geschichtliche Unterricht allerdings mit einer etwas geringeren wöchentlichen Stundenzahl bedacht war, so hatte dies doch keineswegs seinen Grund in einer geringeren Werthschätzung dieser Unterrichtsgegenstände, wie schon aus dem Umstande hervorgeht, dass an dem Realgymna- sium an die Abiturienten in diesen Lehrobjecten ebenso hohe Anforderungen gestellt waren. wie an den Realschulen erster Ordnung. Man glaubte aber zur Erlangung des Ziels mit etwas weniger Zeit ausreichen zu können, indem man von der Ueberzeugung ausging, dass die Schüler, die der grossen Mehrzahl nach die vier ersten Jahrescursus in einem Gymnasium durchgemacht hatten. schon pei ihrem Eintritt für diese Seite des Unterrichts eine festere Grundlage und weitergehende Kenntnisse mitbrächten, als sie in den entsprechenden Classen einer vollelassigen Realschule erwerben könnten. Haben sie doch den gewiss nicht gering anzuschlagenden Vortheil, zwei Jahre lang Unterricht selbst in der griechischen Sprache genossen zu haben. Um nun für die erwähnten weiteren Unterrichtsstunden in den Sprachen und in der Geschichte die nöthige Zeit zu gewinnen, musste, da die Schüler nicht mit einer grösseren Anzahl von Stunden belastet werden konnten, das physicalische Practicum in der Prima, in der Secunda eine Stunde Chemie und eine Stunde des physicalisch-mechanischen Unterrichts, und in der Tertia die zwei Stunden für descriptives Zeichnen aufgegeben werden. Trotz dieses Verlustes, welcher den mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterricht getroffen hat, ist die Anstalt noch immer bestrebt, das frithere Ziel in dieser Seite des Unterrichts. das am Realgymnasium etwas weiter gesteckt ist, als an den übrigen Realschulen erster
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