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den Lehrern des Realgymnasiums an derselben ertheeilten Stunden in Wegfall, und bei dem Entwurfe des Stundenplanes für das Wintersemester war eine freiere Verfügung über die Lehrkräfte der Austalt möglich, so dass dem Stundenplan eine zweckmässigere Gliederung gegeben werden konnte.
Zu Ostern 1866 wurden die peiden Abtheilungen der Prima bei dem Unterrichte in der Mechanik getrennt. Auf diese Meise ist es möglich geworden, dass jetzt die aus der Secunda nach Unterprima aufrückenden Schüler in dieser Classe gralle an der Stelle fort- fahren, wo sie in Secunda stehen geblieben sind, und nicht, wie es leider bis dahin geschehen war, als sie mit denen verbunden wurden, die schon ein ganzes Jahr Unterricht erhalten hatten, oft eine grosse Lücke im ÜUnterrichte gelassen werden musste, die erst im zweiten Jahre. in welchem der Primacursus von Neuem begann, ausgefüllt werden konnte. Eine Trennung der beiden Prima in dem Unterrichte der Physik vorzunehmen, ist bis jetzt nicltt möglich gewesen, obgleich es für das gute Verständniss dieser Wissenschaft nur erspriesslich wäre, wenn stets dem Vortrage über die Wärmelehre derjenige über die Optik voranginge.
Im letzten Jahre dieses Zeitraumes wurden auch die bereits früher erwähnten monat- lichen freien Vorträge der Schüler, welche seit einer Reihe von Jahren nicht mehr stattge- funden hatten, in der angegebenen Weise wieder begonnen und bis jetzt regelmässig fort- gesetzt.
Das Turnen fiel im Sommer 1859 wegen Mangels eines Turnlehrers aus. Wegen gänzlichen Mangels eines geeigneten Turnplatzes und der nöthigen Apparate(der bisherige Turnplatz war zu weit von der Stadt entfernt und die Geräthschaften konnten nicht über- wacht und erhalten werden) wurde auch in dem Sommer 1863, 1864 und 1865 nicht geturnt. Nachdem der zur gemeinschaftlichen Benutzung des Gymnasiums und des Realgynnnasiums hergerichtete neue T urnplat endlich vollendet, und somit einem langgefühlten Bedürfniss abgeholfen war, konnte der Turnunterricht am S. Juni 1866 wieder bpegonnen werden.
Um dem fühlbar gewordenen Mangel an geeigneten Zeichenlehrern für die Real- und Gewerbschulen des Herzogthums abzuhelfen, wurden durch Rescript Herzoglicher Landes- regierung im Schuljahr 1858 zum ersten Male zwei Schulamtscandidaten unter Gewä ihrung eines Stipendiums auf ein Jahr zu ihrer weiteren Ausbildung in allen Theilen des Zeichnens als Adspiranten dem Realgymmasium zugewiesen. Zugleich wurde denselben aufgegeben, auch noch an einigen anderen Unterrichtsstunden, z. B. an denjenigen für Stereometrie und Physik, Theil zu nehmen. Nach Ablauf des Jahres hatten sie sich einer Prüfung über die von ihnen gewonnenen Kenntnisse zu unterziehen. Auch in dem Jahre 1864 und jedem der 3 folgen- den Jahre wurden unter denselben Bedingungen je zwei solcher Zeichencandidaten an die Anstalt dirigirt, und als in dem letzten der 3 Jahre am 17. August einer derselben beim Baden in dein Rheine ertrank, trat in dem darauf folgenden Wintersemester noch ein anderer an seine Stelle.
Nachdem das Herzogthum mit dem preussischen Staate vereinigt worden war, wurde von der Schule um die Befugniss nachgesucht, giltige Zeuguisse für die Berechtigung zum einjährigen Militärdienst ausstellen zu dürfen. Es wurde dieselbe auch durch. Erlass


