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von der Herzoglichen Militärschul-Direction erlassenen Bekanntmachung, aus welcher jedoch hier nur dasjenige mitgetheilt werden soll, was specielle Beziehung zu unserer Anstalt hat. Es heisst in derselben:»Im Zusammenhange mit dem Gesetz vom 10. September I. J., welches für die Aufnahme von Aspiranten in die Militärschule die wissenschaftliche Reife zur Unterprima des Herzoglichen Realgymnasiums verlangt, sind in dem Unterrichte und Erziehungsplan der Militärschulanstalt einige Aenderungen für nöthig erachtet worden, welche Höchster Entschliessung zufolge vom nächsten mit dem folgenden Frühjahr zu beginnenden Cursus an in's Leben treten sollen. Die Herzogliche Militärschule wird hiernach in zwei Abtheilungen zerfallen. In der unteren Abtheilung soll in einem zweijährigen Cursus in allgemein wissenschaftlicher Beziehung dasselbe Ziel erreicht werden, welches dem Herzoglichen Realgymnasium für den Schluss des ganzen Unterrichtscursus vorgezeichnet ist, und sollen den Schülern zugleich die zum Studium der militärischen Fachwissenschaften erforderlichen facultativen Vorkenntnisse und Fertigkeiten gegeben werden. Nach Beendigung des zweijährigen Cursus wird in analoger Weise, wie bei dem Realgymnasium, eine Maturi- tätsprüfung stattfinden, worauf die in derselben bestandenen Cadetten in die obere Classe der Militärschule übertreten.« Eine weitere Stelle lautet:»Aufnahmen in die Militärschule werden in Zukunft alljährlich und zwar im Frühjahr alsbald nach Schluss des Wintersemesters des Realgymnasiums erfolgen; die Aspiranten haben hierzu dasjenige Maass von Kenntnissen nachzuweisen, welches die Schüler dieser Lehranstalt bei ihrem Eintritt in die untere Abthei- lung der ersten Classe besitzen müssen.« Dass diese neue Organisation nur durchführbar war, wenn mindestens der ganze Unterricht in den exacten Fächern den betreffenden Lehrern des Realgymnasiums übertragen wurde, wenn dieselben sowohl bei der Aufnahme—, wie bei der Abiturientenprüfung der Militärschule mitwirkten, ist klar. Das geschah denn auch, und um den Zweck möglichst vollkommen zu erreichen,'erhielten die Cadetten, soweit es anging, im Realgymnasium selbst mit den betreffenden Primanern desselben gemeinschaft- lichen Unterricht. So waren im Schuljahr 1863/64 die Zöglinge der zweiten Classe der unteren Abtheilung der Militärschule in Physik, Chemie und Mineralogie mit unseren Schülern combinirt, während sie in der Geometrie und Arithmetik, sowie im descriptiven Zeichnen von den Lehrern des Realgymnasiums in dem Militärschulgebäude besonderen Unter- richt erhielten. Auch in der ersten Classe wurden die Zöglinge in Mathematik, Physik und Chemie von den betreffenden Lehrern des Realgymnasiums, aber in besonderen Stunden, unterrichtet. In den folgenden Jahren waren die Schüler der zweiten Classe in der Mathe- matik, Chemie und Mineralogie combinirt, dagegen hatten sie in der Physik und dem de- scriptiven Zeichnen getrennten Unterricht, wie auch die Schüler der oberen Classe. Wenn schon diese neuen Bestimmungen auf der einen Seite eine ehrende Anerkennung für die Leistungen des Realgymnasiums enthielten, so boten sie doch auf der anderen Seite für die Aufstellung der Stundenpläne mehrfache Schwierigkeiten, da bei derselben sowohl den Ver- hältnissen beider Anstalten, als auch der disponibelen Zeit der an beiden gleichzeitig wirken- den Lehrer Rechnung getragen werden musste. Als im Jahre 1866 die Kriegsbereitschaft eintrat, wurde in Folge derselben die Militärschule aufgelöst. Es kamen dadurch die von


