Aufsatz 
Geschichte der Anstalt während der ersten 25 Jahre ihres Bestehens / von Greiss
Entstehung
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Uebung des grammatischen Sinnes und der Fertigkeit im richtigen, präcisen und sachge- mässen Gebrauche der Sprachen den Schülern diejenige Geistesgewandtheit zu verleihen, welche aus einer gründlichen Betreibung namentlich fremder Sprachen hervorgeht.«

Als Ziel, welches bei dem mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterricht in den einzelnen Classen erreicht werden soll, bestimmt der Lehrplan 1) sichere Kenntniss der zum Vortrage kommenden Lehrsätze und Gesetze und des wissenschaftlichen Zusammenhangs derselben, 2) Fertigkeit und Gewandtheit in der Anwendung dieser Lehrsätze und Gesetze zur Lösung von Aufgaben durch Rechnung und Construction. Für die Auswahl der aus den mathematischen und naturwissenschaftlichen Disciplinen zum Vortrag kommenden Lehr- sätze und Gesetze sollen im Allgemeinen folgende Bedingungen maassgebend sein. In jeder Classe kommen zum Vortrag: 1) diejenigen Lehrsätze und Gesetze, welche beim Unterricht in einer höheren Classe der Schule selbst, oder auch bei dem Studium auf den Academien, für welche das Realgymnasium vorzubereiten bestimmt ist, als Fundament für das weitere Material des Unterrichts oder des Studiums dienen, 2) diejenigen, welche, sei es unmittelbar, sei es mittelbar, Anwendung in denjenigen Theilen der Technik finden, für deren Ausübung das Realgymnasium zufolge des oben erwähnten Zweckes(cf. p. 5.) vorbilden soll.

Das Endziel, das in den einzelnen Unterrichtsgegenständen bei dem Austritt aus der Schule erreicht sein sollte, musste für einige dieser Unterrichtsgegenstände weiter hinaus- gesteckt werden, da die bereits angeführte Verfügung vom 10. Januar 1857 unter der Voraus- setzung erlassen war, dass diejenigen, welche sich dem Studium eines technischen Fachs widmen wollten, schon auf der Schule die zu ihrem künftigen Studium nöthigen Kenntnisse aus den Hilfswissenschaften sich aneignen könnten. Das Nähere hierüber wird sich aus der folgenden Besprechung der einzelnen Disciplinen ergeben. Im geometrischen Unterricht sollten zum Vortrag kommen: Stereometrie, Kegelschnitte, Goniometrie, ebene und sphärische Trigonometrie, Tetraédrometrie, Coordinatengeometrie in der Ebene, und die Fundamente der Coordinatengeometrie im Raume(Parallel- und Polarcoordinaten); im arithmetischen Unterricht die Lehre von den Potenzen, Wurzeln und Logarithmen, die Combinatorik mit Anwendung auf den polynomischen Irenf⸗ und die Wahrscheinlichkeitsrechnung, die quadratischen, cubischen und höheren Gleichungen, die Kettenbrüche mit fnendfeeg auf die unbestimmten Gleichungen, arithmetische und geometrische Reihen höherer Ordnungen mit Anwendung auf die Zins- und Rentenrechnung, logarithmische, goniometrische u. s. w. Reihen, die Differentialrechnung und die Anfangsgründe der Futerrirerhrune In der Phygic soll ein guter und möglichst vollständiger Ueberblick über das ganze physicalische Wissen gegeben werden, und eines Theils zur Befestigung des in den früheren Classen Er- lernten, und anderen Theils um die Befähigung zur späteren selbstständigen Betreibung der Wsvenschat wenigstens anzubahnen, sollen in Prima auch praktische Uebungen bestehen. In der Mechanik soll der Ujnſeſich die wichtigsten Gesetze aus dem ganzen Gebiete um- fassen, namentlich soweit sie zu ihrer Begründung eine Kenntniss der höheren Mathematik nicht echeischen, in demjenigen Jahrescursus, in welchem in Prima die Differential- und

Integralrechnung zum Vortrag kommen, soll an einzelnen leichten Beispielen auch die 4