Aufsatz 
Geschichte der Anstalt während der ersten 25 Jahre ihres Bestehens / von Greiss
Entstehung
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festgesetzten Bruchtheilen zwischen dem Realgymnasium und der neu zu gründenden höheren Bürgerschule getheilt werden sollten. Dagegen sollte der dem Realgymnasium verbleibende Theil der Bibliothek mit der Bibliothek des Gymnasiums zu einer beiden Anstalten gemein- samen Bibliothek vereinigt werden, und ebenso sollten die physicalischen Apparate des humanistischen Gymnasiums zu denjenigen des Realgymnasiums hinzutreten, um ein gemein- sames physicalisches Cabinet zu bilden. Die Vereinigung der physicalischen Lehrmittel hatte zur Folge, dass die Gymnasialschüler seit 1857 den Unterricht in der Physik in den Localitäten des Realgymnasiums erhalten. Die weitere Bestimmung, dass auch die Naturalien- sammlungen, die Apparate für den Zeichenunterricht und den Gesangunterricht, und die Turnapparate vereinigt und den beiden Austalten zu gemeinschaftlicher Benutzung hinge- wiesen werden sollten, war nur bei dem Turnapparat ausführbar, und sogar schon lange wirklich durchgeführt. In dem Unterrichte der Naturgeschichte, des Zeichnens und des Gesangs haben die beiden Gymnasien ganz verschiedene Bedürfnisse an Lehrmitteln, das humanistische Gymnasium bedarf vorzugsweise eine zoologische Sammlung und ein Herbarium, Vorlagen für das freie Zeichnen und Musikalien für gemischten Chor, das Realgymnasium dagegen eine Mineraliensammlung, Lehrmittel für das gebundene Zeichnen und Musikalien für Männerchor. Aus diesem Grunde wäre die verlangte Vereinigung der Lehrmittel nutzlos gewesen, und desshalb unterblieb sie auch.

c) Von 1857 bis 1867.

Als Vorbedingung für den Eintritt in die unterste Classe(Tertia) des Realgymnasiums wurden mit Ausschluss des Griechischen diejenigen Kenntnisse verlangt, welche zum Eintritt in die Tertia in den übrigen Nassauischen Gymnasien berechtigen. Die von den Lehrer- collegien dieser anderen Gymnasien in den übrigen Unterrichtsgegenstäünden ausser dem Griechischen für reif zum Eintritt in die Tertia erklärten Schüler konnten auf Vorlage eines genügenden Zeugnisses ohne weitere Prüfung in die Tertia des Realgymmasiums eintreten, alle übrigen Schüler, welche nicht von einem anderen Gymnasium unmittelbar übertraten. und in die unterste Classe des Realgymnasiums aufgenommen werden wollten, sowie alle Adspiranten für höhere Classen mussten durch eine Prüfung nachweisen, dass sie ein ent- sprechendes Mass von Kenntnissen besassen. Für den Eintritt in die unterste Classe des Realgymmasiums wurde demnach verlangt: 1) in der Geometrie Kenntniss der Planimetrie; 2) in der Arithmetik Kenntniss der 4 ersten Operationen mit allgemeinen Zahlen, und der Auflösung einfacher sowohl numerischer als allgemeiner Gleichungen, und selbstverständlich Fertigkeit im Rechnen mit ganzen und gebrochenen Zahlen, einschliesslich der Decimalbrüche:; 3) in der Geschichte sichere und chronologisch genaue Kenntniss der Hauptbegebenheiten aus allen Perioden und der einflussreichsten Persönlichkeiten in denselben; 4) in der Geo- graphie die Grundbegriffe der mathematischen Geographie, ferner der Besitz eines klaren und treu aufgefassten Bildes der Erdoberfläche in ihren bemerkenswerthen Einzelnheiten und deren Verhältniss zu einander in physischer und politischer Beziehung; 5) in der Zoologie Kenntniss der Classen, Ordnungen, Familien und der wichtigsten einheimischen Species der