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4 Stunden. 2) Der Unterricht in der lateinischen Sprache war für die erwähnten Schüler nicht mehr obligatorisch. 3) Die Zahl der praktischen Rechenstunden wurde um 3 vermehrt. 4) Der mathematische Unterricht, sowohl der geometrische wie der arithmetische den Rechen- unterricht in Quarta eingeschlossen, kam in den unteren Classen in die Hand eines einzigen Lehrers, welcher hier die gesammte Planimetrie, sowie die Elemente der s. g. Buchstabenrech- nung, die Lehre von den einfachen Gleichungen und ausserdem das Praktische der Rechnung mit Decimalbrüchen und Logarithmen zum Abschluss zu bringen hatte. 5) In der Chemie wurde für die mit Quarta Austretenden ein geeigneter besonderer Unterricht in wöchentlich 2 Stunden ertheilt. 6) Der Zeichenunterricht wurde schon in Septima statt in Sexta begonnen, und so ertheilt, dass von Quinta an diejenigen Schüler, welche nur die unteren Classen besuchen wollten, noch 4 Stunden mehr hatten, als die an dem lateinischen Unterricht Theilnehmenden. 7) Der lateinische Unterricht begann erst in Sexta, weil in Septima nicht mit zwei fremden Sprachen zugleich angefangen werden konnte, doch wurde die Gesammtzahl der Stunden für diesen Unterricht nur um eine verringert. 8) In den 3 oberen Classen sind keine wesentlichen Veränderungen in der früheren Unterrichtsvertheilung eingetreten; nur sind dem Französischen und Englischen auch hier noch einige Mehrstunden zugewandt worden. 9) Der eigentliche chemische Lehrcursus begann jetzt erst in Tertia, jedoch ohne Verminderung der Stunden- zahl. In Folge der hier aufgeführten Veränderungen des Lehrplans wurden von 1854 an die verschiedenen Unterrichtsgegenstände in folgender wöchentlicher Stundenzahl gelehrt: 1) Deutsch in 5, 3, 3, 3, 3, 3, 3 Stunden; 2) Lateinisch von Sexta an in 6, 4. 4, 3, 3, 31: 3) Französisch in 6, 6, 5, 5, 4, 4, 3; 4) Englisch von Quinta an in 4, 3, 2, 3, 3; 5) Religion wie früher; 6) Geographie von Septima bis Tertia in 3, 3, 2, 2, 2; 7) Geschichte von Quinta an in je 2; 8) Rechnen von Septima bis Quarta in 4, 3, 3, 2; 9) Mathematik in 2, 3, 5, 4, 5, 5, 6; 10) Naturgeschichte wie früher; 11) Physik von Quarta bis Secunda in 3, 2, 2; 12) Mechanik in der Prima in 2; 13) Chemie von Quarta bis Prima in 2, 4, 4, 3; 14) Zeichnen in 2, 4, 4, 4, 2, 2, 2 Stunden; 15) Schreiben und 16) Gesang wie früher. Auch wurde von dem Jahre 1854 an für die Schüler der obersten Classe ein physicalisches Practicum eingerichtet, um denselben eine speciellere Kenntniss der physicalischen Apparate zu ermöglichen, und ihnen eine Anleitung zum Selbstexperimentiren zu geben. Die Theil- nahme an diesem Unterricht war jedoch nicht obligatorisch. Zu Ostern 1855 erbot sich ferner Conrector Dr. Sandberger, unentgeltlich denjenigen Schülern der beiden obersten Classen, deren Interesse oder künftiges Fachstudium es wünschen liess, wöchentlich ein zwei- stündiges Practicum über die Leitversteinerungen zu halten.
Zum Schlusse ist noch zu erwühnen, dass von November 1855 an den jüngeren Schülern die Gelegenheit geboten wurde, ausser der Schulzeit in s. g. Silentien unter steter Aufsicht eines Lehrers im Schulgebäude einen Theil ihrer häuslichen Arbeiten zu fertigen. Diese Arbeitsstunden wurden auf je 4 Tage der Woche von 5 ½ bis 7 Uhr Abends vertheilt. Das Honorar wurde monatlich bei 20 bis 30 Theilnehmern auf je 1 fl. 24 kr., und bei mehr als 30 solchen auf je 1 fl. angesetzt.
Sehen wir nun zu, welchen Einfluss diese Veränderungen hatten, und ob man durch


