Aufsatz 
Bemerkungen über die Berechnung des Prismatoids aus der Höhe und einigen auf dieser senkrechten Schnitten / von E. W. Grebe
Entstehung
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der Stunden bedacht sein sollten, zu welchem sie verphichtet seien. Man ersuché darum um anderweite Vorschläge bezüglich der Remunerirung und um Auskunft, während wie vieler Stunden jeder der vicariirenden Lehrer zu unterrichten verpflichtet sei, und während wie vieler er wirklich unterrichte. Der hierdurch veranlasste Bericht des Rectors vom 17. Juni bemühte sich die früher gemachten Vorschläge hinsichtlich der Vergütung für dio vicariirenden Lehrer aufrecht zu erhalten. Ein anderer Beschluss Kurfürstlicher Stadtschulcommission vom 12. Juni eröffnete dem Rector auf Veranlassung eines Beschlusses Kurfürstlicher Regierung vom 30. Mai, dass vorläufig von einer deſinitiven Bestellung eines ordentlichen Reallehrers für die Klasse IVe. abgesehen werden, viel- mehr nur eine Beauftragung stattfinden solle. Der Rector wiederholte deshalb am 19. Juni seinen früheren Personalvorschlag in Beziehung auf eine solche Beauftragung. Durch Beschluss Kurfürst- licher Stadtschulcommission vom 20. September wurde nun der Rector benachrichtigt, duss durch Beschluss Kurfürstlicher Regierung vom 13. September die beantragte nachher noch besonders zu erwähnende Beauftragung erfolgt, der Bedarfsetat der Parallelklasse IVc. nach den Bewilligungen des Stadtrathes, und die Vergütung derjenigen Lehrer, welche den Unterricht der Klasse IVe. bisher vicariatsweise versehen, nach der dafür gemachten Bewilligung bis zum 1. October im Ver- haltniss der Zahl der von ihnen übernommenen Unterrichtsstunden genehmigt worden sei. Der somit festgestellte Bedarfsetat für die neue Klasse stimmte in Beziehung auf die Einnahme und auf die kleineren Ausgabeposten mit dem eingereichten überein, für Versehung des Unterrichts während der Monate April bis September waren jetzt 200 Thaler, als Besoldung für einen ordent- lichen Reallehrer von October bis December 100 Thaler und für Versehung von acht weiteren Unterrichtsstunden in den Monaten Octoöber bis December 36 Thaler bewilligt Es blieb somit noch ein Ueberschuss von 48 ò¼ Thlr. Die Lebrer, welche den Unterricht Yim Sommersemester vicariirend ertheilt, hatten in Gemässheit der früheren Bestimmung während der fünf Monate vom 24. April bis 24. September im Ganzen 228 Thaler empfangen, mussten dalier 28 Thaler wieder zurückzahlen. In Beziehung auf die für die Monate October bis December zu vertheilenden 36 Thaler verlangte Kurfürstliche Stadtschuleommission eine Bezeichnung der Empfänger, und nachdem diese am 24. October gegeben, auch eine durch Beschluss Kurfürstlicher Stadtschulcommission vom 30. October nöthig befundene Erläuterung am 8. November hinzugefügt worden, erfolgte am 27. November Zahlungsanweisung. N

Die aus vorstebender Darstellang sich ergebenden Unannehmlichkeiten waren jedoch noch die geringeren, welche die Errichtung der peuen Parallelklasse IVc. im Gefolge hatte. Grössere während des ganzen Sommersemesters an allen Schultagen wiederkehrende brachte die durch die neue Klasse bis zum Aeussersten gesteigerte Lochlnoth. Schon seit einer Reihe von Jahren waren Verhandlungen wegen Ueberweisung einiger weiteren Lehrzimmer in dem städtischen Schulgebäude an die Realschule gepflogen worden. Zur Zeit des Abschlusses des vorigen Programms waren dem Vernehmen nach diese Verhandlungen beendigt und die Ueberweisung zweier bis dahin von

der Bürgerschule henuzten Lehrzimmer beschlossen; die Realschule sah ragiich eiaer amtlichen 3