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ficiret haben:“ wenn aus allen diesen Gründen das gute Recht der Stadt klar bewiesen sei, so möchte er doch noch anderes zu bedenken geben.
Es sei vor allem„der oberste Kriegsherr“, der seien Sieg verfolge und alles, was diesem hinderlich sein könne, sich„vindicire.“ Es sei bereits von dem„gegentheil“ ebenso verfahren worden, mithin habe sich dasselbe damit dem„jus talionis“ unterworfen. Wie man dem Könige in seinem Ver- fahren wider feindliche Personen nicht entgegentreten könne, so noch weniger in demjenigen wider deren Guter.„Wie dann zum vierten die Rechtslehrer auch darinnen übereinstimmen, dals ein Kriegsherr alles dasjehnige, so er seinen feinden abnehmen kann, sein eigen machen und damit, was er wölle, thun und lassen möge.“ Wem solle man überhaupt die Vorteile des Krieges mehr gönnen, als dem, der auch alle Nachteile auf sich nehme! Dergleichen Konfiskationsprozesse sollen neulich auch in Mecklenburg und Preufsen vorgekommen und von den Ständen gebilligt worden sein. Man müsse sich nun fragen, wessen Gründe die stärkeren seien. Er rate, sich mit dem Könige in Unterhandlungen einzulassen, daſs der Stadt die Güter verblieben, Gustav Adolf aber befriedigt werde. Ipzwischen aber, weil der Sekretär sehr viel dabei thun könne, aufserdem allein den ganzen Konfiskationshandlungen beigewohnt habe, weil ferner die„relationes“ durch ihn geschehen mülsten, man seine Dienste auch in Zukunft gebrauchen werde, es dabei ganz unthunlich sei, dafs der Donationsbrief wieder zurück gesendet werde, so„were ich der unvorgreiflichen meinung, man solte diese 3 Kisten,— jedoch mit aufstrücklicher erclärung, daſs solches Ihrer Kgl. Maj. allein zu ehren und weil der secretarius sonderbar mühewaltung mit diesen sachen gehabt, beschehe, einigen auderen aber ferner nichts gefolgt werden könte— diesmal abfolgen, auch solche reservation und bedingung durch schreiben ahn Ihre Maj. mit nechstem gelangen lasen, darbey aber Ihn, Herrn Schwalenberger dahin disponiren, damitt das Übrige in seinem thun verbleibe, oder durch erträgliches mittel ihrer Maj. abgehandelt werden mögte.“
Noch während Faust mit seiner gründlichen und gewissenhaften Arbeit beschäftigt war. wurde bekannt, ¹) daſs Hieronymus Uffsteiner, ein Frankfurter Bürger, sich„unterstanden habe, uff E. E. Rahts Dorffschaften alle geistliche Zinſs und gefelle zu inventiren, auch die vorhandene Frucht abzuführen und solches Crafft habenden königl. Schwedischen vorgezeigten befehls“. Sofort wurde ihm durch die „Landherren“ dies untersagt, und der Rat bestätigte das Verbot, ohne sich dem Uffsteiner gegenüber in irgend welche Begründung einzulassen.
Auf Nürnbergs Vorschlag, einen Konvent hier zu halten, hatte mittlerweile Rasorꝰ) ein Antworts- schreiben entworfen, worin die Nürnberger gebeten werden, zunächst nochmals mit Ulm und Straſsburg in Verhandlung zu treten, ob sie damit einverstanden seien. Es sei gewils von grofsem Werte, wenn man gemeinsam und„nachtrücklich“ mit dem Könige verhandle, damit nicht eine Stadt präjudizierlich für andre handle. Das habe man in Frankfurt bisher ängstlich vermieden, erwarte aber von einem gemeinsamen Vorgehen noch mehr Förderung. Auch müsse man gemeinsam und nicht einzeln alledem entgegentreten, was gegen die 4 Städte vorgebracht werde. Man sei auch der sicheren Hoffnung, daſs Strafsburg sich werde willig finden lassen, das„scriptum Apologeticum“ abzufassen, man werde gern an den Kosten teilnehmen. Hier in Frankfurt sei übrigens nicht bekannt, dals der König gegen die Gesandten Nürnbergs auf dem Heilbronner Tag eine„widrige Meinung“ habe, sonst würde man das sofort der befreundeten Stadt mitgeteilt haben, wie man sich von ihr desselben Dienstes versehne. Was den traurigen Fall Rothenburgs betreffe, so werde sich in solchen Kriegszeiten nicht viel machen lassen. Die Antwort der Stadt Nürnberg³) an den Kaiser, worin mit aller Energie betont wurde, dals bisher weder schwedische Garnison eingenommen, noch anch der König mit irgend etwas unterstutzt worden sei,— Werbungen habe man allerdings zur Abwendung gröôlseren Schadens erdulden müssen, das hätten aber auch andere Stände thun müssen, zudem habe man auch den Ligistischen die Werbung freigegeben,— dass aber jetzt durch Tillys Raub- und Plünderungszüge der König in diese Gegend gelockt worden sei, und daſs man fürchte, man müsse in Zukunft thun, was bisher böswillige Verleum- dung der Stadt übel nachgeredet habe, worin ferner dem Kaiser vorgeführt wurde, was die Stadt von den Kaiserlichen habe erdulden müssen, und worin mit solchem Nachdruck gebeten wurde, der Kaiser
¹) Akten II, 72. ²) Akten II, 65 vom 26. März 1632.
*) Begleitschreiben Akten II, 60, Copie des Schreibens an den Kaiser II, 61, d. d. 10. März 1632. Ubrigens ist diese Antwort des„Stättleins“, wie sich Nürnberg selbst nennt, sehr mannhaft und fest und unterscheidet sich vorteilhaft von der gesuchten und geschraubten Sprache, wie sie uns anderwärts entgegen tritt.


