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ihm auch der dazu gehörige hiesige Hof, doch solle der Stadt ihr Recht, soweit ihr ein solches auf den Hof zustehe, verbleiben. Darauf liefs er ein Konzept verlesen, welches er an die Grafen von
Königstein und Solms geschrieben, die, als Patrone, Schutz- und Landesherren, das Kloster für sich
in Anspruch nahmen. Darin war gesagt, dals der König sie in ihren hergebrachten Rechten belasse, was aber Abt und Konvent für Einkommen und Gerechtigkeit gehabt, die gehörten dem König. Als die Deputierten erwiderten, solche Gütereinziehung sei wohl in feindlichem Gebiet herkömmlich, Frankfurt sei aber doch eine befreundete Stadt und habe an den Gütern in ihrem Gebiete das gröſste Interesse, sagte der Statthalter, der Rat solle zum Schaffner erwählen, wen er wolle, er, Sparr, werde denselben bestätigen, schon darin liege ja für die Rechte der Stadt eine Sicherheit. Die Gesandten erklärten, sie wollten dies ad referendum nehmen. Gesprächsweise sagte Sparr darauf, man solle den Schaffner vor der„Abschaffung noch ferners hören lassen und mõge man mit derselben noch wol gemach gehen.“ Der Rat habe eigentlich töricht gehandelt, dafs er sich die Güter habe aus der Hand gehen lassen; gegen eine gewisse Summe Geldes habe er manche an sich bringen können. Darauf erwiderten die Deputierten, es habe bis jetzt an Geld gefehlt, übrigens werde der König wohl auch künftig des Geldes noch bedürftig sein.
Da die Zeit drängte, so gab Sparr zu bedenken, ob es sich nicht empfehle, dafs jeder der Depu- tierten seine Meinung„zu papier bringe“ und dafs auf Grund dieser Gutachten der Rat in Verhandlung trete. Übrigens sei er auch der Meinung, dals man den Schaffner zuvor verhören müsse. Erasmus schlagt deshalb in seiner Relation vor, daſs der Bürgermeister den Schaffner zu sich kommen lasse und ihn frage, warum er solche Schwierigkeiten bereite, sich auch„sperre“, den Revers, wie vorgeschlagen, zu unterschreiben. Je nach der Antwort könne man dem Statthalter alsdann Bericht erstatten. Finde es sich als unerläſslich, dafs der Schaffner abgesetzt werde, so sei vielleicht zu diesem Posten Hieronymus Rock„nicht untauglich“. Jedenfalls solle man darauf hinweisen, dals, nach Abzug aller Gefälle an die Stadt, dem Könige nicht viel übrig bleiben werde von dem hiesigen Hofe. Lasse sich der Statthalter nicht zu derartigen Zugeständnissen willig finden, so solle man die ganze Sache dem Könige zur Ent- scheidung vortragen. ÜUbrigens sei jetzt günstige Gelegenheit, darauf zu dringen, dafs alle Schaffner in den geistlichen Hôfen hier Bürger oder zum mindesten Beisaſsen würden.
Es sei auch wieder von der Schenkung an Schwalenberger geredet und dabei angedeutet worden, wenn der Sekretär dem Könige zur Anzeige bringe, welche Schwierigkeiten man ihm hier in den Weg lege, so werde das„zu groſser offension“ Anlals geben und nur dazu führen, daſs das Konfiskationswerk ohne Aufschub weitergehe; ja es sei sogar behauptet worden, Schwalenberger könne es bewirken, daſs „die weitere confiscatio verbleiben solle“, ob es sich da nicht lieber empfehle, dem Sekretär bei seiner Zurückkunft von Hanau,— wofern die, in deren Besitz die 3 Kisten früher gewesen, nicht gerechte Ansprüche darauf erheben könnten, worüber wohl die Kommission am besten Auskunft zu geben vermöge, — die Kisten auszuliefern. Man könne ja, um sich zu sichern. dabei erklären, man habe zwar erwartet, er, Schwalenberger, würde sich bei der Ratsresolution beruhigt haben, da es aber nicht geschehen, so ubergebe man ihm die Kisten, hoffe aber, er werde dafür sorgen, dafs dies keine Konsequenzen nach sich ziehe, ja man erwarte sogar von ihm, dals er alles aufbieten werde, dafs die Konfiskation bis zum ferneren Vergleiche eingestellt werde. Man könne auch an den König schreiben, daſs man zwar lieber gesehen, die„verschenkten Kisten“ seien hier geblieben bis zur entgiltigen Erklärung, aber man habe trotzdem„Ihrer Maj. zu underthenigster ehren ihrem getreuwen Diener und Secretario, und der auch
gemeiner Statt halber mehrmahlen bewähret gewesen aus der underthänigsten Zuversicht“ folge geleistet
in der festen Zuversicht, daſs weitere Schenkungen aus geistlichen Gütern unterbleiben möchten. Darüber,
zur Beruhigung, möge sich der König gnädigst erklären. . 5*


