Aufsatz 
Die Schweden in Frankfurt am Main : 4. Bis zum Eingreifen Axel Oxenstiernas in die Verhandlungen
Entstehung
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Sollte sich der Schaffner wider Erwarten in anderem

Sinne erklären, sollte er nicht geneigt sein, nachzugeben, so solle man lieber für eine vorläufige Ent- lassung sich entscheiden, als für eine entgiltige, oder aber die ganze Sache noch aufzuschieben bitten. Einen Frankfurter Bürger, der auch der Stadt verpflichtet sei, in den Hof zu setzen, halte er für sehr bedenklich, da für einen solchen ein Pflichtenstreit ganz unausbleiblich sei, ja alles Widrige werde gewiſs der Stadt zur Last gelegt. Vielleicht könne sich die Stadt erbieten, den Hof interimsweise selbst zu verwalten, dann müsse aber ein genaues Inventar aufgenommen und alles wohl verschlossen werden. Dadurch gehe niemanden etwas ab, es werde das Präjudiz und die Konsequenz verhútet, die Bürgerschaft werde auf diese Weise vor Schaden bewahrt. Er rate, dafs man versuchen solle, in diesem Sinne mit. Sparr zu verhandlen und falls man es erreichen könne, so sei gewiſs jedermann damit gedient. Bei dieser Gelegenheit wolle er auch seine Meinung über die Schenkung der 3 Kisten an 4 Schwalenberger nicht verhehlen. Wenn man gewillt sei, dem Sprichwort zu folgen, daſs von 2 Ubeln das geringere zu wählen sei, wenn man also glaube, dafs durch Verabfolgung dieser Kisten der Stadt grölserer Schaden erspart bleibe, so solle man es thun, sich aber von dem Könige einen Garantieschein ausstellen lassen, dals er für Schadloshaltung berechtigter Ansprüche an diese Kisten aufkommen wolle. Samstag 24. März 1632 wurde die Frage in der Ratssitzung ¹) verhandelt. Zu einem festen Beschlufs konnte man nicht kommen, da die Meinungen zu weit auseinander gingen. Einige schlugen vor, da die ganze Angelegenheit eng mit der Frage über die geistlichen Güter zusammenhänge, diese Frage aber noch schwebe, man solle um Verzug bitten, den die Sache wohl ertragen könne. Andre 4 meinten, da der König dasHauptstück, nämlich das Kloster in seiner Gewalt habe, der Hof hier aber nur einAccessorium sei, so solle man es geschehen lassen, daſs der Schaffner, welcher widersetzlich und verdächtig sei, abgesetzt werde. Aber Ab- und Einsetzung solle durch den Rat geschehen. Andere neigten sich dieser Ansicht nur teilweise zu, indem sie für interimistische Absetzung stimmten. Als keine Einstimmigkeit erzielt werden konnte, wurde beschlossen, man solle Deputierte zu dem Reichsrat ent- senden und denselben bitten lassen,mit diesem werck noch in etwas einzustehen, weil man mit Ihrer Königl. Maj. der Geistlichen güter halber noch in Tractation stehe, mit dem erbieten, den Schaffner fürderlich zu hören, und abzuschaffen. Samstag Nachmittag 2 Uhr begaben sich Hieronymus Steffan von Cronstetten und der Syndikus Dr. Melchior Erasmus ²) zu dem Statthalter Johann Sparr. Nachdem sie kurz wiederholt, was dessen Sekretär und der Licentiat Heil bei dem älteren Bürgermeister vorgebracht, erinnerten sie Sparr daran, wie auf den Arnsburger Hof mehrfach durch die Grafen Solms Ansprüche erhoben worden seien, wie aber der König gegen die Grafen entschieden habe. Ferner erinnerten sie daran, dass die Stadt neulich, wenn der Hof in andere Hände kommen solle, darum gebeten habe, um das ministerium und die Schulen zu erhalten, ferner zurVerbesserung des Hospitals. Auf diese Bitte erwarte man noch den Bescheid des Königs. Da man nun aber vernommen, der jetzige Schaffner weigere sich, zu versprechen, dafs er mit des Köuigs Feinden nicht in Verbindung treten wolle, da der Rat ferner nicht gewillt sei,solche leuth in der Statt zu gedulden, so habe man beschlossen, denselben zu entlassen und den Hof, mit genauem Verzeichnis des gesamten Inventars, selbst zu übernehmen so zwar, dals sich niemand darüber beschweren könne. Man hoffe, der König werde sich damit einverstanden erklären, und der Statthalter zunàchst nicht mehr fordern. 1 Soweit hatte Sparr die Deputierten ausreden lassen, nun ergriff er das Wort und erklärte, der König habe das Kloster nach Kriegsrecht und Kriegsgebrauch in seinen Besitz genommen, folglich gehöre

erkläre und nach dieser Erklärung erst handeln.

¹) Akten II, 71. ²) Akten II, 69, von Erasmus' Hand.