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getreuw und holdt zu seyn und mit Dero feinden nit zu correspondiren.“ Anfangs habe Dietrich sich dazu auch willig finden lassen, nach 2 Stunden aber sei er gekommen und habe erklärt, er kenne keinen anderen Herrn, als„den apt zu Arnspurg“, denselben werde und wolle er allein stets dafür erkennen. Um seine Widersetzlichkeit recht deutlich zu zeigen, habe er das Pferd, welches seinem neuen Herrn, Heil, gehöre und welches„ohne fútterung oder andere costen“ auf dem Hofe gestanden habe, auf die Stralse gejagt samt dem Jungen, welcher zur Wartung desselben zurückgelassen worden sei. Von einem solchen Schaffner könne man keine treue Anhänglichkeit an die neue V er, Heil, die ganze Sache, wie sie sich zugetragen, Sparr referirt, und dieser habe„Sich darüber nit nur offendirt befunden, sondern auch befohlen, solches dem Herrn Bürgermeister anzudeuten und zu bitten, die Verfügung zu thun, daſs dieser Schaffner auls dem Hoffe abgeschafft werden möchte.“ Die
Stelle solle fortan durch einen anderen„der Evangelischen religion und E. E. Raht mit Bürgerlichen Pflichten zugethanen“ Mann versehen werden.
erwaltung erwarten, deshalb habe
Man kann sich denken, daſs diese Widersetzlichkeit eines in der That nur lobenswert getreuen Dieners von Sparr recht unangenehm empfunden wurde, und dals man in dem Manne, der sich durch seine Treue um Amt und Brot brachte, nur den„Frankfurter“ sah, mochte er nun ein solcher sein, was zu bezweiflen, oder nicht. Hält man nun damit zusammen, daſs eben gerade der Rat sich auch an Sparr, wegen der Ausschreitungen der Soldaten, wendete, so dürfte die berechtigte Klage kein ge- neigtes Ohr gefunden haben.
Ubrigens war die Schaffnerfrage, die so einfach aussah, keineswegs so harmlos, wie sie auf den ersten Blick schien. Gab der Rat nach, so schaffte er ein Präjudiz in Sachen der geistlichen Güter. Erklärte man, man wolle selbst den Schaffner absetzen und einen neuen dafür bestellen, so griff man in die wohlverbrieften Rechte der Geistlichen ein. Nahm man sich der ganzen Angelegenheit überhaupt nicht an, so war zu erwarten, daſs Sparr selbständig entschied, und man hatte damit ein Recht aus der Hand gegeben. Nach welcher Seite man die Sache auch drehte, sie war und blieb schwierig, und eine Lösung, wie sie auch geschehen mochte, war zum Nachteil der Stadt. Das fühlte auch Dr. Rasor, der in einem langen Gutachten seine Meinung aussprach. ¹)
Der Rat könne sich auf die Sache in der angegebenen und gewünschten Weise überhaupt nicht einlassen, das widerstreite der mit dem Könige geschlossenen Kapitulation, in welcher alle Rechte der Geistlichen garantiert seien. Ferner widerstreite ein Nachgeben, wie es verlangt werde, dem, was zuletzt in Heilbronn verhandelt und ausgemacht worden sei, daſs man die ganze Konfiskationsangelegenheit, und um eine solche handle es sich unzweifelhaft hier, gemeinsam behandlen wolle. Man solle sich ferner erinnern, dals man gerade wegen des Arnsburger Hofes mit dem Könige verhandelt habe, und dals von diesem Schutz aller Rechte garantiert worden sei. Man solle doch den Entschlufs des Königs auf die zuletzt noch übersandte Schrift abwarten, wie dieser laute, so entscheide sich auch diese Frage.
Sei es aber überhaupt nicht zu dndern, müsse der Rat, dem die Verantwortung für die Ent- fernung des Schaffners aufgeladen werde, mithelfen, so sei er, Rasor, allerdings der Meinung, dals die Dienstentlassung nur durch den Rat geschehe, und dafs vor allem zuvor der Schaffner selbst gehört werde. Schreite man zu dieser Vernehmung, so müsse man ihm zunächst vorhalten, was gegen ihn vorliege, man müsse ihm ferner in Erinnerung bringen, wie der Rat bisher den Arnsburger Hof in seinen Schutz ge- nommen und darin gehalten habe, daſs aber gegen des Königs Macht und Wille nichts auszurichten sei. Man solle dem Schaffner ferner zusprechen, ob er die Stadt und Bürgerschaft noch mehr in den Ruf bringen wolle, als halte es dieselbe mit des Königs Feinden. Man solle dann sehen, wie sich der Schaffner
¹) Akten II, 68.


