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Es sei, meint der Bericht,¹) den Abgeordneten gewiſs bekannt,„in waſs elendem und kümmerlichem Zustand, auch unwiderbringlichen Schaden“ Rothenburg durch die wiederholte und immer mehr verstärkte kaiserliche Garnison gestürzt worden sei, sodafs die Stadt nur noch„einem crafftlosen membro“ gleiche. Wahrend des ganzen Krieges sei die Stadt mehr als irgend eine andre, ja mehr als„vermöglichere Stäande und Stätte“ mit„Durchzügen, Muster- und Sammelpiàtzen, wie auch beharrlichen langwierigen einquartirungen und geldt exactionen“ belegt und heimgesucht worden. Ja, im letzten Juli, sei bei den Fürstenbergischen Durchzügen plötzlich der Stadt„bey eitler Nacht“ zugemutet worden,„3 Compagnien, beueben dem Staab zu Fueſs“ aufzunehmen. Diese Garnison sei bald darauf„von Zweyen anderen Altringischen Compagnien“ abgelöst worden, der General-Kommissar und Obrist von Ossa habe ihnen allerlei üble Dinge vorgeworfen und der Bürgerschaft„Ihre oberwehren abgenommen und die Wachten unter den Thoren und in der Stadt“ von seinen Leuten allein bestellen lassen. Darauf sei diese Garnison bis auf 800 Mann verstärkt worden, und man habe auch noch Reiterei in die Stadt gebracht. ²)
Darauf seien die Schweden gekommen, der Oberst Isslar ³) sei mit 13 Kompagnien zu Roſs gegen die Kaiserlichen geschickt worden, habe sie angegriffen„nechst der Statt“, geschlagen und zerstreut. Er habe sich alsdann der Stadt genähert und dieselbe aufgefordert,„die Kays. Garnison aufszuschaffen.“
Darauf haätten die kaiserlichen Offiziere,„als sie sich zu schwach befunden, für sich selbst, ohn unser Zuthun dahin accordirt nemblich mit Sackh und Packh auszuziehen.“ Noch vor dem Auszug sei eine Kompagnie schwedischer Reiter, um der eignen Soldaten sicher zu sein, welche wegen des Soldes sehr schwierig gewesen seien, obwohl derselbe von den Rothenburgern immer richtig geliefert worden, von den Offizieren eingelassen worden. Nun aber hätten die kaiserlichen Soldaten„einen weg alls den anderen meuterirt“, seien in die schwedische Armee eingetreten und hätten die Offiziere gefangen mit nach Würzburg geführt. Die kaiserlichen Offiziere seien freilich nachher entlassen worden„aulser dem Kayserl. Commissario Herrn Alexandro von Massoni, so noch enthalten wird,“⁴) aber nun werde diese ganze Meuterei den Bürgern von Rothenburg von den Kaiserlichen zugeschrieben, obgleich sie„mit Gott und gutem reinen Gewissen bezeugen könnten“, dalſs sie daran unschuldig seien.
Darauf sei das kaiserliche Heer wieder in die Nähe der Stadt gekommen, und der Obrist von Ossa ⁵5) habe den Rat„vier stund in die nacht“ durch Schreiben zitiert mit der Auflage, mit Vollmacht zu erscheinen, widrigenfalls mit Rothenburg„als des Kaysers Ungehorsamen“ verfahren werde. Da aber „solche eilende Citatio, zumal mit Vollmächtigung Unserer Deputirten, in einer unbewuſsten, doch alls Wir leichtlich errathen können, wichtigen Sache schwer gefallen, auch solcher Ursachen halber, und wegen groſser Unsicherheit und gefährlichen reisens sich Niemand darzu gebrauchen lassen“ wollte, habe man durch ein Antwortschreiben um Aufschub und um Angaben der Gründe gebeten, damit man doch wenigstens die Gesandten instruieren könne. Ferner habe man um freies Geleit ersucht, aber keine Antwort erhalten. Drei Tage später sei die ganze kaiserliche Armee„— die zwar anfangs von denen uff Unseren hohen Wachten nur für etliche troupen angesehen worden“— vor die Stadt gerückt. Der schwedische Rittmeister aber, welcher die Stadt befehligt, habe erklärt, er denke nicht an Ubergabe, das könne er vor seinem Könige nicht verantworten, und die Bürgerschaft habe sich ihm angeschlossen, da sie noch eingedenk gewesen sei, was sie früher alles unter den Kaiserlichen zu leiden genabt habe. Endlich aber habe man der UÜbermacht weichen müssen, die Kaiserlichen seien in die Stadt eingedrungen, und der Fürst zu Pfalzburg habe dieselbe mit 2 Regimentern zu Fufs und 2 Kompagniené) zu Roſs besetzt-
¹) Akten II, 57 datiert vom 13. Februar 1632.
²) Soden I, 46 f. ³) Usslar.
⁴) Uber Massoni, vgl. Soden I, a. a. O. ⁵) vgl Soden I, a. a. O. ⁵) nicht 2 Regimenter, wie Soden I, 104 angiebt.


