Aufsatz 
Die Schweden in Frankfurt am Main : 4. Bis zum Eingreifen Axel Oxenstiernas in die Verhandlungen
Entstehung
Einzelbild herunterladen

27

schuldigste, so offt durch Abordnungen, Münd- und auch schrifftlich gerümbte devotion und dienst, nicht weniger diſs orts, bestendiglich in der that und re ipsa, erzeigt und erwiesen noch Euch und zwar, durch ungleiche persuasionen, zu widrigen Sachen bereden haben lassen. S0 müssen Wir aber mit sonderem befrömbden und miſsfallen vernehmen und werden von glaubwürdigen ortten berichtet, dafs zu behueff vielgemelts Königs in Schweden, bey Euch gantz verdächtige unzuläàssige Werbungen führgehn sollen, und demselben und seinem feindlichen Anhang, und Kriegs Commen- danten mit allerhand Kriegsnotturfften, sonderlich aber von Euch, mit einer gewissen Anzahl Stückh Geschütz, munition und dergleichen, auch zuschickhung geworbener Soldaten ungescheuhet beyge- sprungen, und allen Vorschub, Hülff und assistenz geleistet, dasjenige aber, waſs Unserer und der Uns assistirenden Churfürsten und Ständen Armaten Dienst erfordern, soviel nur an Euch, unter- lassen und verhindert werden wolle. Wann aber solches oberürten Wesen, auf des heil. Reiches Satzungen gegründten Kayserlichen Mantaten, ja Euweren geleisten theuren pflichten und aiden, auch gethanen zusagen und versprechungen schnurstrackhs zuwider, und Euch keineswegs veram- wortlich, weniger aber zu gestatten ist. Alſs haben Wir das selbige gegen Euch nicht unbillig zureden und ist demnach an Euch Unser ferner gnädigster Endlicher, ernster bevehlch hiermit, dals Ihr von solchem Euerm unbillig unzulässigem vorhaben alsobalden abstehet, mehrernanten Schweden und seinen feindlich Adhärenten, im wenigsten einigen vorschub hülff oder assistentz, es seie durch walserlei weeg es wolle, weder durch Euch, oder die Euwrige gantz nicht leistet, da solches, wie obgemeldt, durch Ueberlassung des Geschütz, Dargebung munitionen, Ueberschickhung Kriegsvolkhs, oder in andere weg beschehen, abstellet und abfordert, Euch zu keinen widrigen verleitungen persuatiren lasset, und dabey Euch zu behueff ermelter Schwedischer Armaturen, werbungen für- gehen sollen, dieselben mit ernst verbietet, und diſsfalſs dasjenige thuet, und fortsetzet, was zu ab- bruch dergleichen Schwedischer, und anderer feindlicher machinationen, hingegen aber, befürderung Unserer und der Unsrigen Armaten, und Kriegsdienst, Euch Euwre geleiste pflicht, und obberürte, Unsere gerechte Anordnungen, und vermõg der Reichssatzungen aufsgangene und publicirte, monitori und avocatori etc. mit sich bringen und erfordern, also auch aller schwerer verantwortung, und deren darin begriffenen scharpffen poenen und straffen, gegen Unſs Euwerem Oberhaubt, und gantzen posteritet entbindet.

Hieran erzeigt Ihr Euwer selbstschuldigkeit und Unseren gnädigsten, ernstlichen, endtlichen willen und meinung, wollen Uns auch Keines anderen sondern gehorsambster parition und hierauff Euwerer vorhin begerten endlichen schrifftlichen erclerung gewärtig sein, so lieb Euch ist, Unser Kayserl. Ungnadt, und obberürte straffen zu vermeiden.

Geben in Unsrer Statt Wien, den Achten Martii, Anno 1632, Unserer Reiche des Römischen im Dreyzehenden, defs hungarischen im Vierzehenden, und dels Böhmischen im Fünffzehenden.

Ferdinand. Ph. von Stralendorff. Johann Soeldner D.

Man ersieht aus diesem Schreiben, wie die Zuversicht des Kaisers von Tag zu Tag wuchs, und

wie seine Sprache immer drohender wurde. Es kann uns daher nicht wundern, wenn die befreundeten Städte sich immer enger aneinander schlossen und wenn an demselben Tag weitere Schreiben von Nürnberg einliefen. Abermals berichtet der Rat dieser Stadt, ¹) da die Abgeordneten, welche in Heil- bronn zusammengekommen seien, alles nuruff zurückhbringung verhandelt hatten, so fühle man in diesen beschwerlichen Zeitläuften mehr denn je das Bedürfnis, dafs man sichmit ehistem gegen einander

¹) Akten II, 53, auf Pergament geschrieben. 4 ½