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gestalt sie daselbsten traducirt und eingetragen werden: Alls haben Wir E. f. zur nachrichtung wohlhergebrachtem Stättischen Vertrauen gemaàfs, solches Kayserliche Schreiben copialiter zu com- municiren, Wir nicht umbgehen mögen, denen Wir zu angenember freundlichen Diensterweisung jederzeit willig verbleiben. Dat. 14. Mart. 1632.“ 1)
Das kaiserliche Schreiben, welches in Abschrift beigegeben war, lautet:
„Ferdinand der Ander etc. etc. Ehrsambe, liebe, getreue, Ihr habt Euch aufs Unseren zum öffteren: bey denen, die zeithero im heil. Röm. Reich, fürgangenen schweren Kriegsunruhen, sonderlich aber bey des Königs in Schweden, auff des heil. Reichs Schaden, ohne alle habende rechtmäſsige Ursach, aufsgesetzter feindlicher Kriegsmacht, noch unterm dato den 17. September verwichenen 1630 Jahres, nach Veranlassung des heil. Reichs Satz: und Ordnungen publicirten Kayserl. Avocatori, Inhibitori, und Monitori Mandaten genugsamb zu erinnern, Was gestalt Wir unter anderen allen und Jedem, Unseren und des Reichs Chur: Fürsten und Ständen bei denen in vermelten Reichs Constitutionen angezeigt, und in Unseren Mantaten wiederholten und benannten poenen und straffen, ernstlich geboten, auff angeregte Schwedische machinationes, fleilsige auffsicht zu haben, zu besterkhung dessen Armata, einige Musterpläatz, werbungen, durchzüg, Päfs oder icht was anderst zu dessen vorschub nicht zu verstatten, weniger Unterschleiff zu geben, sondern vielmehr nach den Werberen zu trachten, dieselben namhafft zu machen und dann zu behuff solcher Schwedische und anderen verdächtigen Armaturen und Kriegsverfassungen, weder von munition, Rüstungen, victualien, Proviand, oder anderen Kriegsnotturfften nichts zukommen zu lassen etc. Alles, und mehreres Inhalts solcher Unserer Kayserl. mantaten.
Ueber solches alles Wir auch Euch, in specie ferner, den 20. Octobris, nechstverwichenen 1631 Jahres gnädigst zugeschrieben, und mit wiederhol. und respectirung voriger Unserer Kayserl. verordnungen und dehortationen vermahnet und ernstlich aufferlegt, nachdem ermelter König in Schweden in berürtem seinem feindlichen Vorhaben, bereits damals den progreſs soweit erlanget, das er sogar mit seiner Armata und starkhen Kriegsbereitschafften, Unseren und des heil. Reichs fränkhischen Craifs, und darinnen sich unterschiedlicher Ortten, Stätt und Vestungen zu bemächtigen, auch Euch und andere dieses und anderer Craiſs Stände zu ergreiffung der Waffen, und erhaltung hülff und assistenz, für sein Kriegsvolkh, mit allerhand fürgewanten schein und praetext, sowol durch Schreiben, alls abordnungen, anzureitzen, und zu verleiten, sich unterstanden, dafs Ihr solchen seinen Werbungen weder glauben geben, noch weniger seinen unrechtmeſsigen actionibus, und feindlichen attentatis in einigerley weg Euch beypflichten, Insonderheit aber weder Ihme, noch seinem: auff deſs heil. Reichsboden, zu dessen äulserster gefahr, desolution und verderben, eingeführten, oder weiter marchirenden und zuziehenden Kriegsvolkh, einige Hülff, es seye gleich an Volkh, geldt, Proviandt, munition oder Rüstungen, nicht leisten, sondern Unserer und der getreuw gehorsamben Uns assistirenden Chur. Fürsten und Ständt Armaten in bestendigster, schuldigster treuw an die handt stehen und Euch hiervon keineswegs abfuhren oder in anders persuadiren lassen sollet oder wollet.
Wie nun solches alles, die Unſs alfs einigem rechtmeſsigem fürgesetztem Oberhaupt und Röm. Kayser geleistete theure und schwere pflicht und Eydt, ohne das erfordern, und den rechten Reichs Constitutionen, und selbst billigkeit ohne dem gemelſs ist, Wir Uns auch keines widrigen, vielmehr aber gegen Euch, in allerweg verseben sollen, Ihr würdet der Pflichtschuldigkeit nach, dasselbe in gebührende obacht und observanz genommen und gehalten, ja dardurch Euwere unterthenigste,
¹) Das Schreiben langte am 18. März in Frankfurt an, der König weilte um diese Zeit noch in Kitzingen, aber schon am 21. März vormittags 10 Uhr hielt er seinen feierlichen Einzug in Nürnberg, vgl. Soden I, 219. Das Schreiben des Kaisers mit seinem wohlgemeinten Rat kam demnach zu spät-


