Aufsatz 
Die Schweden in Frankfurt am Main : 4. Bis zum Eingreifen Axel Oxenstiernas in die Verhandlungen
Entstehung
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Gleichwie aber E. E. Rath gegen höchstgen Königl. M. sich erst dieser Tag in schrifften, des ganzen puncti wegen die gesuchte caduca confiscirung betreffendt umbstendtlich erklärt, darneben auch zu fernerer Verwahrung dergleichen güther und mobilien, damit solche niemand anders abgevolgt werden beharrlich erbotten hatt; sowohl aber denen in gen. schreiben deducirten alfs anitzt von neuem emer- girenden hochtrifftigen considerationibus sehr schwehrwichtige bedenken einlauffen, sonderlich auch dals der unschuldigen hiesigen Bürger und handelsleuth, ja gar gemeiner Stadt àufserst Verderben daraus dependiren wolle; ander gevährlichkeiten und hierüber bifs nach erwartender gleichförmig resolution und Neuerlangter erledigung der gesambten ausschreibenden E. frei- und Reichs Städten sowohl auch die betrachtung anitzt zu geschweigen was nemblich im widrigen fall und da unerwartet solch gesamtes bedencken, Verfahren, durch dergleichen von E. E. Rath gemachten eingang andre Stend und Stette vor praejudicirlich zugezogen würde, alfs thut man hierauff von E. Raths wegen gesinnen und sich unzweiflich versehen, es wolle und werde gen. Herr Secretarius dies falls den sachen noch weiteren einstandt geben, welches vielehren genanntem Herrn Secretario, aus bevelch E. E. Raths itzmahlen zur resolution ange- deautet werden solle mit dem erbiethen, daſs gleich wie wohl ermelter E. E. Rath sich derer ihm zugleich referirten wohlmeinend affection auch offerirten beförderung ganz fleiſsig bedancken thue, Er hingegen auch seinem zwar ringfügigen Vermögen nach ohne das, Ihme Herrn Secretario fürbaſs annehmliche dienst und danckbarliche willen zu erzeugen gewillet und eins solcher sach fürtens unvergessen sein würdet.

Möglich, daſs der Sekretär, an dergleichen geschraubte Wendungen gewöhnt, die Absicht sofort herausgemerkt hat, jedenfalls war das Schreiben aber so höflich und so entgegenkommend, wie es nur gut sein konnte. Keinenfalls sollten die Kisten, das stand fest, vorerst ausgeliefert werden. ¹)

Schon früher hatte sich der Comtur des Deutschen Ordens, Hans Joachim von Eyb, darüber beschwert, daſs der Sandhof und andere Güter des Ordens an Johann Adolf von Holzhausen verschenkt worden seien.²) Man hatte damals den Beschwerdebrief an Holzhausen selbst abgegeben mit der Auflage, Gustav Adolf zu bitten, darauf antworten zu lassen, nur damit man sich nicht selbst mit der Sache befaſst habe und vielleicht später deswegen zur Rechenschaft gezogen werden könne. Jetzt erschien derselbe Comtur wieder mit einer neuen Klages). Er habe, berichtete er dem alteren Bürgermeister, vernommen, der schwedische Reichskanzler, Axel Oxenstierna, wolle sein Quartier im Deutschen Haus nehmen, das sei gegen alles Recht, und er bitte, ihm dies zu untersagen. Der Rat antwortete zunaächst ausweichend, noch wohne der Reichskanzler nicht darin, die Klage sei mithin verfrüht, man solle Geduld haben, bis man sicheres wisse. Ubrigens sei damit, dafs Oxenstierna das Haus zu seinem Quartier mache, doch noch gar nichtspraejudiciert.

Am 18. Mäarz langte ein Schreiben von Nürnberg an, welches zeigte, daſs auch diese verbündete Stadt in Wien nicht weniger angeschwärzt worden war, als Frankfurt.

Bürgermeister und Rat schreiben:) Aus dem Beschluſs wollen E. F. mit mehrerem vernehmen, Wals die Röm. Kay. Mtt. Unser allergnädigster Herr an Unſs geschrieben und von aller assistenz, und Conjunction mit Königl. Maj. in Schweden und dero Adhaerenten Unſs allergnädigst abmahnen. Wann dann hier aus genugsamb zu spüren, was praedicat an dem Kayserl. Hoff die Erb. Stätt begriffen und welcher

¹) Bürgermb. zum 13. März 1632. In derselben Sitzung wurde auch ein Gesuch des Pfarrers von Bonames, Heinrich Wächter, verlesen, worin derselbe bat, endlich die Filialkirchen Kalbach und Harheim wieder zur Gemeinde Bonames zu ziehen. Die Angelegenheit wurde zunächst den Advokaten zur Begutachtung übergeben.

²) Bürgermb. zum 6. März 1632.

³) Bürgermb. zum 14. März 1632.

) Akten II, 51 Pergament.