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ander mittel, in der eil gelt zu weg zu bringen habe, dafs man denjenigen, 80 etwas hergeben, zusprechen solle, sich umb ein mehreres anzugreifen, diejenigen aber, so nichts gegeben, sonderlich auch die ver- möxglichen wittiben und andere, erinnern und ermahnen könnte und solte, gleichfalls etwas bey diesem Zustandt,(herzugeben) dessen sie sich dann nicht zu beschweren, weil Sie nichts darbey zu verliehren und Ihnen darvon die gebührlichen Interessen richtig gemacht würden. Da auch Jemandt sich hierunter diffi- cultiren und dafs Er nichts thun könnte, vorwenden wollte, were der oder dieselbe auch wohl bey Ihren Burgerlichen Pflichten deswegen zu erinnern, wie nicht weniger die gemeine Judenschafft ein mehreres herzugeben ernstlich anzuweisen.“
Mittlerweile war das Schreiben, wie verabredet, nachdem Sparr das Konzept gebilligt hatte, aus- gefertigt und an ihn abgesendet worden. Allein der Bote traf den Gouverneur von Mainz nicht mehr in seiner Wohnung an, derselbe war bereits auf dem Wege zu seinem Könige. So wurde eiligst ein Begleitschreiben ¹) abgefafst, worin es unter anderem heifst:„Und gleich wie Euer Gnaden gnädiges Erbiethen ich heut mit erfreuen verstanden, solches auch einem gantzen Rath zu rühmen erbiethig, also bitt ich in desselben nahmen nochmahlen underthenig, E. Gn. geruhen an dero hohem Orth, wie sie wol thun können, den confiscations puncten gemeiner Statt zum besten richten zu helfen und denselben höchstermelter Königl. Maj. zu beharrlich und denen bishero verspürten Königl. hulden und gnaden zu recommendiren.“ Man ersieht aus diesem Schreiben, dals Sparr ein wichtiger Freund sein konnte, weil er bei dem Könige viel galt. Jedenfalls war mit ihm besser zu verkehren, als mit Schwalenberger, der in der letzten Zeit, seitdem man sich geweigert hatte, die 3 Kisten herauszugeben, viele Schwierigkeiten in den Weg gelegt hatte.
Kaum war der Reichsrat von Frankfurt abgereist, so versuchte auch der schwedische Sekretär wieder von neuem, zu seinem Rechte zu kommen. Jetzt brachte er eine wirkliche Schenkungsurkunde Gustavs zum Vorschein, die dieser Tage, am 6. März 1632, vom Könige ausgefertigt worden war. 2)— Diese Schenkungsurkunde liefs nun in der That keinen Zweifel mehr.„Demnach die Kénigl. Maj. in Schweden, Uuser allergnedigster König und Herr dero Secretarium und lieben getreuen Heinrich Schwallen- berger von den confiscirten feindtlichen gütern drey Kisten, als nemblich mit No. 12 einem Wachtmeister von dem Anhaltischen Regiment, die andere mit No. 16 einem Feldt Balbier, und die dritte mit No. 78 gezeichnet einem Rittmeister zustendig gnedigst verehrt und geschenkt, als werden die von der Statt Frankfurt verordneten Commissarri Ihme selbige auff vorzeigung dieses unweigerlich abfolgen lassen. In Urkhund haben höchstgen Ihre Maj. dieses mit eigenen handen umschreiben und dero Königl. Secret beglaubigen lassen. Steinheim den 6. Martii anno 1632.“
Trotzdem waren die Frankfurter Herren nicht sofort bereit, auf den Wunsch des Sekretärs ein- zugehen. Das Schreiben war nämlich am 7. März durch Schwalenberger dem alteren Bürgermeister ubergeben und von diesem, um die Sache etwas zu verschleppen, den Kommissarien überliefert worden. Diese erachteten sich, trotz des deutlich ausgesprochenen Befehles des Königs, für nicht befugt, ohne weiteres die 3 Kisten auszuhändigen. Hierüber müsse erst der Rat befragt werden, ehe sie handeln könnten. So verging Zeit Inzwischen werde, so hoffte man, die Antwort des Königs, hoffentlich durch Sparrs Einflufs eine recht günstige, eintreffen. Schiebe der König, nach dem Wunsche der Frankfurter, die Konfiskation auf, oder verzichte er gar auf dieselbe, so könne man Schwalenberger abweisen, gehe
1) Akten II, 47 von Erasmus' Hand, von dem Bürgermeister Johann Philipp Weiſs von Limpurg eigen- händig unterzeichnet.
„) Akten II, 48, dat. Steinheim, 6. März 1632. Bei den Akten liegt nur die Abschrift— von des Stadt- schreibers Hand.


