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versehen werde. Wegen der unbeweglichen Güter solle man in der bisherigen Weise schreiben, daſs sie unter des Rates Schutz stünden, und dals damit die Kapitulation auch von ihnen spreche und für sie Geltung habe.
Endlich solle„mit angehengt“ werden, der König möge doch ja keine„widrige Meinung“ von Rat und Stadt haben, man sei ja bereit, zum Besten des evangelischen Wesen alles zu thun, was nur in den schwachen Kräften stehe.
Dieses Gutachten der Advokaten, welches die Richtschnur für die„Gegenschrift“ geben sollte, wurde in der Sitzung am 6. März verlesen und darauf beschlossen, man solle dem Könige nochmals die Bitte vortragen, auf die Konfiskation zu verzichten. ¹)
In diesem Sinne wurde das Schreiben²) am 7. Maàrz ausgefertigt und Sparr überbracht. Da dieser aber mit dem Satz—„ist zwar durch obhochvermelter Ew. Königl. Maj. Statthalter auch den Secretarium den Unsrigen sehr stark zugesprochen, Unſs ein ungebührlicher umbtrieb undt ungleiche affection oder favor zugemessen worden, undt uf weiteren weigerungsfall von gewartender Ew. Kgl. Maj. Ungnad an- deutung beschehen“— nicht einverstanden war, wahrscheinlich war er doch weiter gegangen, als sein Auftrag lautete, so wurde derselbe etwas gemildert, indem man dafur setzte:„den unsrigen die andeutung beschehen, als ob bey uns die mora biſshero bestanden und Ew. Kgl. Maj. etwas offendirt werden möchte.“ Jetzt erklärte sich Sparr mit dem Schreiben einverstanden, und wurde dasselbe alsbald in dieser Form auszufertigen beschlossen. ³)
In derselben Sitzung am 7. März wurde auch die Frage wieder behandelt, wie man den zu Mainz in Schaden gekommenen Bürgern am besten helfen könne. Etliche meinten, man solle nur die Güter der Mainzer Bürger hier mit Arrest belegen, dazu habe man volles Recht„weil die Hostilitaet gegen den hiesigen Bürger uff seiten Chur Mentz gantz unbefugter weils für genommen und in solch fall die Obrigkeit den Ihrigen zu verhelfen nit allein befugt sondern auch schuldig und verbunden sei.“ Dieser Meinung traten auch andre Herren bei,„wofern sich's also practiciren liesse.“ Wieder andre waren bedennlich, ob die Mainzer sich nicht etwa dann an den Frankfurter Bürgern„erholen“ und ihnen alles, was sie zu Mainz von Gütern hätten, abnehmen würden. Es sei jedenfalls sicherer, man verweise die Frankfurter Bürger an Gustav Adolf um Hilfe. Das könne man gleich dem Schreiben an den Schwedenkönig noch anfügen und dann solle man abwarten, welche Resolution derselbe fassen werde. Doch wurde dieser Vorschlag nicht ausgeführt, sondern man beschloſs, zuerst abzuwarten, wie sich der König zu dem zu übersendenden Schreiben stellen werde, dann solle man die ganze eben angeregte Sache wieder zum Vortrag bringen.
Jedenfalls aber, meinten die, die am liebsten ganz sicher gingen, solle man zunächst Daniel von Hutten,„als jetziger Zeit Cantzler zu Mentz“, der auch bei dem„Königl. schwedischen Rath und Gubernator des Erzstiffts Mentz, Herrn Johann Sparr, viel vermöchte“, für die Sache interessieren, viel- leicht könne er, ohne daſs man sich gerade deshalb mit Mainz überwerfe, Hilfe schaffen. In dieser Ratssitzung teilten auch die„Rechenherrn“ mit, daſs es sehr beschwerlich falle, die dem Könige bereits zugesagten 100 000 Rthlr. aufzbringen, dafs daran noch etwa 50 000 fl. fehlten; trotzdem müsse das Geld bevorstehende Messe bezahlt werden, da es bereits angewiesen sei. Sie baten, man moge ihnen Mittel und Wege an die Hand geben,„wie und woher der Rest solchen geltes zu erlangen.“ Die Ver- sammlung verlangte, zunächst die Namen derjenigen zu wissen, welche etwas hergegeben hätten, ebenso derjenigen, welche sich weigerten, der Stadt zu helfen. Darauf entschied man,„weil man jetzo kein
¹) Bürgermb. 6. März 1632. ²) Akten II, 45 mit Zusätzen von Rasors und des Stadtschreibers Hand. ³) Akten II, 46. 3


