Aufsatz 
Die Schweden in Frankfurt am Main : 4. Bis zum Eingreifen Axel Oxenstiernas in die Verhandlungen
Entstehung
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Nach diesen Worten nahm Sparr eine schriftliche Erklärung,so von Ihrer May. über etliche punkte ertheilet sein solte, in die Hand und referierte fernervon einem zum anderen solche Königl. erklarungen: ¹)Von der Königl. Maj. zu Schweden unsers allergnädigsten Königs und Herrn wegen der Statt Frankfurth auff Ihr underthänigst uchen und über gebenes Memonial zum bescheidt zu geben.

Erstlich bedanken sich Ihre Königl Maj. in gnaden, dafs E. E. Raht der Statt Frankfurth sich zum verleihen der hunderttausendt Reichsthaler so willig finden lassen, mit diesem gnädigsten erbieten, dafs Sie die Statt mit einer genugsahmen obligation und ahnnemblicher versicherung versehen wolle.

Den Confiscations-Punkten belangendt, sehen Ihre Königl. Maj. nachmahlen ²) nicht, warumb Sie von Ihren Rechten abweichen, oder Ihre feinde anderfs tractiren sollen, alls Sie den Unsrigen zu thun gewohnt sein, da jedoch die Statt sich hierbey ein undt anderer ungelegenheit besorgten, undt Ihre Königl. Maj. lieber vor die Confiscation hundert tausendt Reichsthlr. geben, oder zwey hundert tausendt Reichsthlr., jedoch gegen genugsahme versicherung undt verzinsung vorstrecken undt darleihen wolte, lasse es Ihre Kön. Mtt. nochmals geschehen, Sonsten Sie Ihrer Königl. Maj. nit verdenken werden, wenn Sie ohne längeren auffschub die confiscation fortsetzen und alle gelder und güter, so dels feindes officirern und diejenigen, welche sich in feindtschaft wider Unſs und Unsere Mitverwandten eingelassen, und darin befunden werden, zukommen einziehen.

Was aber die liegenden Güter, geist- oder weltlich betrifft, da die Statt Frankfurth interesse bey hatt, wollen Ihre Königl. Maj. solche verordtnung thun, dafs Sie Ihrer privilegien zu praejuditz und Nachtheil nit alienirt werden sollen, Gestalt Ihre Königl. Maj. auch nicht gemeint, die Statt ahn Ihren auff Sultzbach und Soden habenden rechten einigerley weiſs verkürtzen zu lassen, sondern Sie vielmehr dabey gnädigst zu manuteniren.

Die Abfüuhrung der garnison aufs Sachsenhausen, sowohl theilfs Stattvolck werden Ihre Königl. Maj. in gnädigster Consideration haben und versehen sich, E. E. Raht werde auff den abführungsfall sich sovielmehr zur ahngesonnenen contribution bequemen undt darin Ihrer Königl. Maj. rühmlich ahn die hand gehen. 4

Soviel die zu Maintz spolirten frankfurtischen Bürger betrifft, wollen Ihre Königl. Maj. nicht hoffen, daſs defswegen die restitution ahn Sie gesucht werden solle Ungemerkt solches von den Ertz- bischöflichen geschehen undt Sie sich ahn dieselben zu halten da auch die Gravirten mittel hierzu ahn- weiſsen werden wie Ihre Königl. Maj. deſs gnäàdigsten erbietens, Ihnen die handt zu bieten, und zur erholung deſs schadens möglichst zu verhelfen.

Im fall einer oder der andre von Ihrer Königl. Maj. Soldatesque ohn Ihrer Königl. Maj. exprels ordre sich unterstehen würdte in die Statt Dorfschaften, sonderlich in die so in der landt gewehr gelegen, zu logiren, soll die Statt solchen abweilsen, und im fall der widerspenstigkeit, einen solchen oder solche mit hilff defs in der Statt liegenden Commendeurs, welchem dann die Statt zu assistiren schuldig, abtreiben, diejenigen, die die Parthey der gravanten führet, Ihrer Königl. Maj. nahmhafft machen oder nach gestalt der sache niederwerffen und in das Hauptquartier lieffern.

Endtlich wie Ihre Königl. Maj. nit gemeint sein, gewaltsahm eingriff in der Statt jurisdiction zu gestatten, So hatt sich dieselbe auch zu verstehen, dals dem Arnſsburgerhoff anders nit geschehen soll, alls was recht ist und keinem anderen praejudicirlich. Signatum frankfurth den.

¹) Akten II, 41 a aus der Königl. Kanzlei, 41 Abschrift des Stadtschreibers mit der Bemerkung:Zum Bericht: Dals diese Resolution also ohne Datum von dem Herrn Reichs Rath Johann Sparr Senatus Abgeordneten bey der Handlung die Secretario Schwallenberg donirten Kisten betr. übergeben worden den 4. Martii A. 1632. ²) Fehlt in der Abschrift.