Aufsatz 
Die Schweden in Frankfurt am Main : 4. Bis zum Eingreifen Axel Oxenstiernas in die Verhandlungen
Entstehung
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Privilegien, dem alten Herkommen im gantzen Reich und der alten zwischen gemeiner Statt und der Geistlichkeit allhier getroffenen Capitulation zuwider alls in Crafft deren Wir die drey Stiffter bey der- gleichen extraordinàren beschwehrlichkeiten Unſs allein zu einer gewissen Summen Gelts vermögen lassen, darzu denn auch in gegenwertigkeit wir erbietig sint; so ist auch E. E. R, selbsten bester maſsen bekant, daſs Wir mit Betzeug, Gesindt undt anderen Commoditeten dergestalt nicht versehen, daſs Wir viel Leuth beherbergen könten, auch es sich gar nicht schicken will, dafs Wir extra ein gantze nacht frembden unbekannten Gästen dals Haufs aufhalten und Morgens Unserem gewöhnlichen Gottesdienst obwalten sollen, dahere denn, alfs der Königl. Herr Hofmarschalck Sein Söhnlein beneben einem Prae- ceptorn gern in der nehe bey dem Herrn Dechant zu Unser Lieben Frauen einlogirt gesehen, Ihre Gnaden solch Losament für Ihren Sohn allein precando gesucht undt Sich darbey bedingt, dafs solches den anderen Geistlichen zu keiner praejudicirlichen Consequentz gedeihen sollte, auch es dieselbe ver- standen, daſs bey einem anderen Geistlichen zwey Pferdt einquartirt worden, seye alsobald bevohlen, daſs man selbige angesichts, in maſsen auch geschehen, aufs dem Haufs schaffen, und wan Sye nit gütlich weichen wollten, Sye mit gewalt darauſs getrieben werden sollten.

Ferner sei aber, so meinen die Bittsteller weiter, zu bedenken, dafs sich beidergleichen Ein- logirungen zwischen den Gästen und den Geistlichen leichtlich allerhandt Spän, Irrung und Miſsverstandt erregen möchte, woraus namentlich in jetziger Zeitsolche Weitterung und Inconvenientien erwachsen möchten, welche einem oder dem anderen zu verantworten schwer fallen möchten. Diesem drohenden Unheil könne aber der Zeit noch durch vernünftige Verordnung und Abwendung derzugemutheten Einlosirung abgeholfen werden.

Da aber dergleichen Einquartierung allen Rechten und Freiheiten zuwider, da das Hauswesen der Geistlichen auch sehrgering sei, so bitte man, der Rat wolle ferner dieselben nicht beschweren lassen.

Als diese Bittschrift am 1. März ¹) dem Rate vorgelegt wurde, waren die Anwesenden alle der Meinung, man solle den Geistlichen vorstellen, wie alle Bürger in jetziger Zeit gleichmäfsig in Mitleiden- schaft gezogen seien. Sie sollten Geduld haben, wie alle anderen auch. Doch wurde zu gleicher Zeit die Frage angeregt, wie mandie Geistlichen und befreyheten Häuser mehr als bisher zu den Ausgaben heranziehen könne, damit sie in Zukunft mit Einquartierung verschont bleiben könnten.

Die gute Stadt war in grolser Geldverlegenheit; wieder müssen dieRechenherren darauf hin- weisen, dals das Aerar völlig erschöpft sei; wieder schlagen sie allerlei Mittel vor, um die Stadtkasse zu kräftigen, aber auch diesmal konnte man sich darüber nicht einigen. Die Bürger waren in der That bis zur àufsersten Grenze in Mitleidenschaft gezogen; die Häuser waren zum Teil mit Einquartierung voll belegt, manche Bürger sogar mehr als reichlich damit bedacht; der Handel stockte, allenthalben hörte man über schlechte Geschäfte klagen, viele beschwerten sich, daſs ihnen andre die Nahrung weg- nähmen. So klagte Johann Lauer, er sei mit Soldatenüberhäuffig belegt und bat, man solle ihm einige abnehmen. ²) Ferner klagten dieEisenkràmer, dafs ihnen die gewöhnlichen Krämer durch Verkauf von Pulver und Blei Eintrag thun, daſs die Geschafte stille stehen. Und überall versuchte der Rat zu helfen, in dem einen Fall, indem er durch den Obristen den Kapitänen befehlen lieſs, für

¹) Bürgermb. 1. März 1632. Sie hat am 25. Februar dem Schöffenrat vorgelegen und wurde daselbst beschlossen:solle zu Rath gegeben und daselbsten ein schluls gemacht werden, Nota, den Geistlichen könnte angedeutet werden, sie mögten in diesem extraordinär fall gleich wie andre auch ein übriges thun und sich etwas gedulden, doch wenn sie über gebür durch die einlosierte beschwerdt würden auff erfolgende Anzeyg und Qlag recht gesucht und geschafft werden. Dieser Beschlufs findet sich hinten auf die Bittschrift(von Erasmus' Hand) geschrieben. ²) Bürgermb. 1. März 1632.

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