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furt bestellten Obristen Leutenant, in gnedigster anmerkung 1 Uns und dem gemeinen Evangelischen wesen auch der ersprieſslichen vuerderssamen dienste, so er Uns und Unserer Cron Schweden thun und leisten soll und will, Ihme und seinen Erben gantz wissentlich geschenkt und verehret haben, Schenken und verehren auch hiermit Ihme Erb- und eigenthümlich dals Haufs Kloppenheim ¹) in der Wetteraw, und den Sandhof bey Frankfurt. 80 beydes hiebevoren dem Teutschen Ordensshause allhier in Frankfurt belegen, zustendig gewesen, sampt allen darzu gehörigen Höfen und Ländereyen, Wiesen, Weyd und Schäfereyen, Weyngarten, Fischereyen, Holzungen, und allen anderen Zubehörungen allermaſsen, wie solches hiebevor von dem teutschen Orden genossen und gebraucht worden, W alleinige gnad, und unsere Sieghaffte Waffen, in unsere rech auch ein und immittiren ermelten Johan Adolphen von Holtzhausen und seine Erben hiermit und in Crafft dieser donation in sichere in würckliche possession obbesagten Gutes Kloppenheim und den Sandhof also und dergestalt, dafs er, Johan Adolph von Holtzhausen und seine Erben dieselben alfs ein gnaden geschenk in underthenigster schuldiger dankbarkeit Erb- und eygenthümlich von uns und Unserer Cron von Schweden I[zu ergänzen: besitzen und uns] iederzeit getrew und holdt seyn soll, wie solches in dehme von Ihm eingegebenen revers mit mehrerem begriffen ist.
Urkundlich haben Wir dieses mit eigner handt underschrieben, und Unseren Königl. secret be- glaubigen lassen. Geschehen in Frankfurt am Mayn den Acht und Zwanzigsten February anno Eintausend Sechshundert und Zwey und dreyſsigh.
tmafsige gewalt gebracht haben, Setzen
Gustavus Adolphus Mp.*
Jedenfalls wurde diese Schenkung sofort bekannt und es mochte wohl in den Herzen gar vieler Ratsherren der Wunsch rege werden, für die 100 000 Rthlr. durch eine ähnliche Schenkung gesichert zu sein. Es ist daher nur zu begreiflich, dals um eine Audienz bei dem Könige wiederholt nachgesucht wurde. Doch hatte sich für Gustav Adolf, dem selbst nicht wenig daran lag, bald mit der Stadt über die schwebenden Fragen ins Reine zu kommen, bisher die Gelegenheit nicht finden lassen. Wenigstens wird bis zum Schlusse des Februar nichts von einer Audienz erwähnt. ²)
Inzwischen war aber eine groſse Bittschrift von„Dechant und Capitull der dreyer Stiffter allhier“ ³) eingegangen, worin, wie zu erwarten war, gegen die„Bequartierung“ Einsprache erhoben wurde. Man erkenne es zwar mit groſsem Danke, zunächst gegen Gott, dann aber auch gegen den Rat an, daſs man bisher ungestört in der Ausübung des Gottesdienstes und der geistlichen pflichten geblieben sei. Nun sei aber„in den kurtz verwichenen Tagen einem und dem anderen aus Unſserem Mittel einquartirung Königl. Schwedischer Officierer zugemuthet worden,“ wobei allerdings versichert werde, es geschehe weder auf Befehl des Rates, noch verkenne derselbe die Rechte, das Herkommen und die Billigkeit.
seiner underthenigsten affection gegen
ir aber nun mehr durch Gottes defs allmechtigen
IK
Ganz abgesehen davon, dafs dies Verfahren„den Geist- und Weltlichen Rechten, Kayserl. und Königl.
¹) Vgl. Euler, die Deutsch-Ordens-Commende p. 160.
²) Das Bürgermb. 28. Februar 1632 enthält einige für die Kulturgeschichte der Stadt wichtige Notizen. So bittet„Maria Magdalena weilandt Conradt Knoches sel. wittib, ihr neben der neh-schul auch eine Kinderschul zu gestatten.“ Diesem Ersuchen wurde zugestimmt. Ferner wurde angezeigt, dals die Vorsänger bei Leichen- begängnissen nicht nur 2— 4 Rthlr., sondern„bis zu hundert“ fordern und„dazu des Abendts bey dem Nacht- essen sich einstellen“ und dadurch oft sehr peschwerlich fallen. Man beschlols, den„Herren Kastenpflegern“ an- zubefehlen,„diefsfalls Einsehen zu haben.“ Ferner sei hier nur nebenbei erwähnt, dals einzelne Bürger der Stadt Magdeburg sich bittend an den Rat wandten; sie hätten alles verloren und ersuchten um eine Beisteuer und um die Erlaubnis, bei den Bürgern eine Kollekte erheben zu dürfen. Der Rat beschloſs lieber„ex aerario“ zu geben, als eine Sammlung zu gestatten.
³) Akten II, 36.


