Aufsatz 
Die Schweden in Frankfurt am Main : 4. Bis zum Eingreifen Axel Oxenstiernas in die Verhandlungen
Entstehung
Einzelbild herunterladen

3

genössen. Ja, um jedem ÜUbergriff des Sekretärs zu begegnen, beschlols man, dem Könige selbst die Sache vorzutragen und fernereine lebendige salva guardia in die Höfe zu legen. Übrigens war man sich nicht im Unklaren, wer dieses Mal wieder die Sache angezettelt habe: es war Thyllius, der Ober- schultheiſs von Hanau und schwedischer Kriegs-Kommissarius. Der Plan war ja recht fein angelegt; wenn erst das Prinzip, daſs die geistlichen Höfe unter dem Spezialschutze der Stadt stünden, durch- löchert war, und das geschah, sobald man einen Teil zu dem besagten Zwecke hergab, dann konnte die Kommission frei ihres Amtes walten, ohne weiter zu fragen, ob damit die von dem Könige aus- drücklich gewährleisteten Rechte verletzt würden.

Ubrigens, trotz des groſsen Ernstes der Zeiten, mufs es wohl schwer gewesen sein, auch für die vielgeplagten Frankfurter Herren, den Ernst zu bewahren, als in diesen Tagen einCredentzschreiben¹) des Königs, datiert aus Würzburg vom 9. Oktober 1631, übergeben wurde, worin Gustav Adolf den Edlen, Vesten, Unseren lieben besonderen Curdt Statium mit Kommission abfertigt mit der Bitte, ihn zu hören und ihm zu willfahren. Was dieser Curdt Statius damals vorzubringen hatte, war gewils längst erledigt; aber das Schreiben war Geld wert, und Geld suchte er daraus zu machen. Er ent- schuldigt sich, daſs er damalswegen des Tillischen Kriegsvolkes nicht anhero habe kommen können und gleichwohl zwey pferdt darüber zu todt geritten. Wo sich derEdle und Ehrenveste mittlerweile herum getrieben, giebt er nicht an, aber er bittet, ihm dafür, dafs er das Schreiben überhaupt noch uüberbracht habe,recompens zu gewähren. Vor allem wird er wohl Ersatz für die zwei Pferde ver- langt haben neben der Vergütung für Zehrung während dieser Zeit. Dafs man dies Verlangen abschlug, versteht sich von selbst, aber dieser kleine Vorfall zeigt, welche Existenzen der groſse Krieg schuf.

Inzwischen war auf Frankfurts Anregung zu einem Städtetag nach dem Vorschlag Straſsburgs Heilbronn bestimmt und der 2.(12. n. St.) Februar zur Zusammenkunft festgesetzat worden. Als Deputierte der Stadt wurden Hieronymus Steffan von Cronstetten und Dr. Erasmus erwählt, welche an demselben Tage noch abreisen sollten, da wichtige Frage zur Verhandlung kamen.²) Auch der König entsandte zu diesem Städtetag einen Vertreter, seinen Sekretàr Philipp Sadler, Oberst und Kriegsrat, der öfters als Diplomat verwandt, Gustav Adolf eine Zeit lang als Sekretär folgte,³) mit einem lateinischen Briefe an die 4 ausschreibenden Städte,4) da es ihm von Wichtigkeit war, über einiges UÜbereinstimmung unter den Städten zu erzielen.)

¹) Akten II, 31a.

²) Bürgermb. 31. Jauuar 1632. Sie sind übrigens nicht am 31. Januar abgereist, da sie am 2. Februar nochmals zur Audienz zu dem Könige befohlen wurden. Bürgermb. 2. Februar 1632.

³) Vgl. Hildebrand, p. VIII.

¹) Frankfurt a. M., Straſsburg, Nürnberg, Ulm.

*) Unter anderem wünschte der König Übereinstimmung wegen der Kupfermünze, der Accise und Um- gelder, des Geleites für Kaufleute und endlich wegen der Stärkung der Garnisonen und Neuwerbung.

Die Städte gingen freilich auf seine Anträge nicht ein: die Einführung der Kupfermünze wurde für nachteilig auf Handel und Gewerbe erklärt, da der Wert der Gold- und Silbermünzen sich dadurch unverhältnis- mäſsig erhöhen werde; ja es sei zu befürchten, daſs Gold und Silber dadurch ganz aus dem Reiche verschwinden könnten und daſs dadurch die 1621 und 22 entstandene Münzverwirrung wieder herbeigeführt werde. Ubrigens sei es nicht angängig, daſs hierüber die 4 Städte sich einigten, das sei vielmehr Sache der Kreise, ja auch mit den Nachbarländern, mit Frankreich, Holland und Lothringen müfsten darüber erst Verträge geschlossen werden, ehe man dieser Frage überhaupt näher treten könne.

Auch die Accise- und Umgelderfrage wurde abgelehnt, weil man durch Neuauflagen nur den Ruin der Unterthanen herbeiführe. Was das Geleit betreffe, so könne man sich auf die Patente des Königs d. d. 29. Dezember 1631(Mainz) und 2. Februar 1632(Frankfurt) berufen, nach welchen bei ernstlicher Strafe ver- boten werde, Kaufleute mit ihren Gütern, welche nach Frankfurt reisten, aufzuhalten. Jeder Kaufmann solle für Geleit einem Soldaten zu Fufs für jede Meile 3 Weilspfennige oder 6 Kr., einem Reiter 10 Kr. zahlen; wer einen Paſs von den 4 ausschreibenden Städten vorzeige, brauche keinen anderen.

Was endlich die Stärkung der Garnisonen betreffe, so sei dies unnötig, da die ausschreibenden Städte ziemlich gut mit Volk versehen seien. Vgl. Soden I, 182 f.