Aufsatz 
Die Schweden in Frankfurt am Main : 3. Bis zu Gustavs Adolfs Anwesenheit in dieser Stadt, 20. Januar 1632
Entstehung
Einzelbild herunterladen

8

Das Begehren des Königs gänzlich abzuschlagen, sei unmöglich 1) weil man vor Gott und dei Welt schuldig sei, dem evangelischen Wesen und dieser Stadt alle möõgliche Beförderung zu thun, es auch dem Könige versprochen habe; 2) weil dem Könige bereits mitgeteilt worden sei, daſs der Rat deshalb einige Herren abgeordnet habe, was nicht nôtig gewesen wäre, hätte man das Begehren ab- schlagen wollen. Man solle diese Deputierten hören, wieviel Geld hier aufzubringen sei. 3) Werde ja dieses Geld nuranlehungsweiſs und gegen genügende Versicherung, also ohne alle Kosten, allen Schaden gewünscht.

4) Sei den Evangelischen ja auch hinreichend bekannt,wieviel tausent und aber tausent gulden diese Statt den Catholischen theils darleihungsweils, ohne versicherung, theils anthecipando, contribuendo, donando oder in anderen wegen zu ihrem intent zukommen lassen.¹)

Daher denn nit rühmlich, noch thunlich scheinen thutt, dieses begeren gar abzuschlagen, son- dern weil die Herren Deputirten nun wissen werden, wie viel und bey wehme ein antheil aufzubringen, so wird man sich darzu erpietig zu machen haben:

1) unter der Bedingung, dals die Königl. Versicherung so abgefasst sei, dals die Kaufleute hin- länglich damit gesichert seien, 2) falls diese sich nicht damit zufrieden geben wollten, daſs der Rat selbst für die ganze Summe Versicherung erhalte. 3) Vor allem aber solle man dahin trachten, dafsder Kaufleuth gravaminibus könnte abgeholfen werden, mit andeutung, dalſs sonsten kein baar gelt von den- selben zubringen sein würde, sondern sich keiner, biſs er sehe, wo diefs wesen hinaufs wölle, werde qamit entblösen wollen. Das sei Sache der Deputierten und auch des gesamten Rates.

Da nun ferner der König begehre, dafs ihm augenblicklich etwas Geld vorgeschossen werde, auch wünsche, daſs dieses aus der Stadtkasse geschehe, so müsse man zuerst erforschen, wie es mit derselben bestellt sei.Dieweil jedoch 1) bekannt, wie dieselbe mitt alten und neuen schulden beladen, 2) darunder auch theils uf gewisse zeit entlehnet und alsdann ohnweicherlich wieder entrichtet werden müsse, solche Zeit auch herbeynahet, 3) In diesen Kriegszeitten über die 8 thonnen golts aufgegangen, so albereit bey den Regenspurgischen Handlungen liquidiret worden, und sich nunmehr ein weit höheres betragen würdten, 4) die soldatesca und officirer monatlich baar bezahit sein wollten ²) und nunmehr, weil verordnet und gesterket, sich ein sehr groſses betragen würdte, 5) darzu der fortificationsbauw ³) auch noch immer sehr schwere unkosten erfordern thutt, 6) man auch erst für wenigen Tagen Herrn landgraven Wilhelm fürstl. gnaden, dem Evang. wesen zum besten, 6000 Rthlr. ¹) zukommen lassen, 7) hingegen die Intraden dieser Statt immer bey diesen sehr schweren Zeitten und daher entstehender abnehmung der commercien abnehmen, 8) Und itzt das aerarium noch übrig haben mülst uf einen oder anderen nohtfall, dessen man itziger Zeit wol keinen Tag gesichert, sich dem Evang. wesen und gegen Reich

¹) Vgl. darüber z. B. Schweden I, 5 Anm. 5. Lersner I, 397. Das Stadtrechnungsbuch weist ganz be- deutende Summen auf.

²) Der Sold richtete sich nach dem Grade und der Waffengattung und betrug um die damalige Zeit für den gemeinen Soldaten etwa zwischen 8 und 20 fl. monatlich; ein Fähnrich erhielt oft bis zu 60 fl., ein Lieutenant bis zu 80 fl., ein Rittmeister bis 174 fl. Die höheren Offiziere halfen ihren leeren Kassen oft noch auf durch Er- pressungen im Kriege, sogar durch Unterschlagung des Soldes der Mannschaft, kein Wunder, wenn dann diese durch Räubereien sich mehr als schadlos zu halten suchte.

Die Verordnung Kaiser Ferdinand II. d. d. 1636 setzt durchschnittlich etwas geringeren Sold fest, so für den Rittmeister nur 150 fl., für denVeldtweibel 25 fl., Feldschreiber 20 fl., Feldscherer 16 fl., Furier 18 fl., Trommelschläger 8 fl., Pfeifer 8 fl. etc.; doch kam dabei dem Soldaten zu statten, dafs ihm die Lebensmittel durchschnittlich sehr niedrig verrechnet werden mufsten, so z. B. Brod pro Pfund zu 1 kr., Fleisch 3 kr., die Mafs Wein mit 6 kr., Bier mit 3 kr. etc.

²) Vgl. u. a. Schweden II, 2. Anm. 2. 4) Vgl. Schweden II, 5. Anm. 2.