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assistirenden Churfürsten ete. führenden Krieg kommen soll. Es wehre denn, daſs die sembtlichen Evangel. Churfürsten etc. Me Herren zutreten, uf allen widrigen fall genugsam assecuration leisteten: man auch darin einig, daſs die Geistlichen wie solche gesamte Kriegsverfassung, im gewissen verantwort- lich finden, davon man itzt keine rechte gewiſsheit haben kann. Dieses hab uf anbevollenes reifliches nachdenken, soweit mein einfeltiger verstand sich erstreckt, treulich eröffnen sollen“. Einen anderen Rat zu geben, lasse ihm sein Gewissen nicht zu, und gehe deshalb seine Bitte dahin, dafs man diesen untrüg- lichen Schiedsrichter,„das christliche Gewissen,“ als solchen anerkennen wolle.
Soweit Dr. Rasor! Man ersieht daraus, dafs er nicht mit allem einverstanden war, was bisher geschehen, dafs er auch bereits lange vorausgesehen hatte, der König werde in seinen Forderungen immer weiter gehen. Mit dem Gutachten selbst war nicht viel anzufangen; es mangelte dem Verfasser an Ruhe, seine Gedanken zu sammeln und überzeugend seine Meinung klarzulegen.
Weit ruhiger gehalten, viel klarer in Anlage und Ausführung ist das Gutachten des Dr. Melchior Erasmus. ¹) Sei es vielmals nötig gewesen, so meint er, alles reiflich zu überlegen und möglichst ein- hellig die Beschlüsse bei den„rahtschlagungen“ zu fassen.„So will solches die höchste notturfft bey den wichtigsten und schwäresten deliberationen itziger gefährlicher leufften und Zeiten umb so viel mehr erfordern und sonderlich so viel die Handlungen mit dem König in Schweden betrifft.
Denn obwolen verschiedene Meinungen vorgefallen, ob so weit zu gehen, als beschehen, und ett- liche dafür gehalten, daſs besser gewesen, man hätte eher etwas halten und vorerst erwartet, weilen jedoch ein anderes per majora geschlossen und meines wissens endtlich alle glieder des Raths solches adprobirt, so wirdt nunmehr auff solches Conclusum und was darauf erfolgt, ein fuſs zu setzen und was einmal versprochen, zu halten sein, weilen man mit einem ernsthafften Herrn zu thun, der sich nicht gern wird betrügen lassen, wie aus seinen underschiedlichen mündtlichen erinnerungen zu vernehmen gewesen. Darbey aber gleichwol in acht zu nehmen, wann über die capitulation was weitteres gesucht und tentirt würdt, dafs solches mit guter discretion declinirt und abgewendet werde.
His praemissis bin ich bey der Frag, ob Ihrer Königl. Maj. mit dem gutsprechen bey handels- leuthen für die begerte summe gelts gegen genugsame Königl. versicherung zu willfahren, der unmalſs- geblichen meinung, dafs, gleichwie man Ihrer Maj. den Durchzug verstattet, auch ins künftig bewilliget und sich deroselben zum besten und sicherheit zur Aulsersten defension der Statt obligirt und das zu verantworten getraut, also könne man auch ex eodem capite und damit I. M. sich auf den nohtfall der Statt(welchen Gott gnediglich verhueten wölle) mit volck und anderer nohtturfft zu schutz und defension deroselben gefaſst machen und halten mõgen, mit dem angesonnenen gutsprechen gratificiren, habe auch dessen(umb so viel mehr) ²) ursach, darmit I. Maj. ihro in istum eventum die Statt bevolhen sein lassen, wie Nürnberg deroselben bevolhen gewesen, ³) da sie alles andere zurückgesetzt und dieselbe secouriren wöllen.
Es ist nicht unbekannt, dafs vil von den soldaten eine lange Zeit ein starkes aug auff diese Statt gehabt, und sich darvon zu bereichern verhofft, ist auch zu glauben, es habe ihnen bilſshero mehr an den mitteln als bösem willen gemangelt. Weilen sie dann durch die fürgangene handlungen mehr praetext und ursach bekommen, mafsen dann E. E. Rath und gemeine statt ohne genugsame Ursach von Chur Maintz für feindt gehalten und tractirt würdt, so mufs man sich des Königl. Schutzes auff allen Fall umb so viel mehr und zwar auch wider frembdes und spanisches Volck versichern und zu solchem ende
¹) Akten I, 85* ²) durchstrichen. ³) Vgl. Schweden II, 24; Geijer III, 202.


