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tragen hatte, womöglich die Rückantwort des Königs zu überbringen, muſste sich daher unverrichteter Sache wieder auf die Heimreise machen.
Doch kehren wir zur Ratssitzung am Mittwoch 7. December zurück. Heute sollte ja darüber entschieden werden, ob„man dem König ein par Tonnen goldts uffbringen, 2. anjetzo alsobald an Ab- schlag etwas herschielsen und 3. soldaten alhie werben und Ihrer Maj. zuschicken wölle.“ Die 3 Syndici des Rates, Rasor, Melchior Erasmus und Maximilian Faust, hatten jeder, wie gewünscht, ein Gutachten ausgearbeitet, welche jetzt verlesen wurden. Dem Gutachten Dr. Rasors merkt man die Gereiztheit über die neue Forderung des Königs auf jeder Zeile an. ¹) Er findet in den 3 Fragen des Königs eigentlich nur 2: 1.„ob E. E. Rath in ein oder anderen sachen sich verantwortlich köndt accommodiren, 2. und uff was weiſse?“
Was den ersten Punkt betreffe, so„bin ich offt und viel ad nauseam usque— bis zum Über- druls— gehört, dafs Ich über alles(das weils Gott) mein bestes nachdenken gewissenshalber nicht wohl verantwortlich befinden könne, zumal uff solche weis, wie nach und nach ervolgt, gegen kay. Mt. und dero assistirende Churfürsten, Fürsten und Stände des Reichs alfſs offene feind sich verbindlich zu ver- pflichten.——— Meine Herren Collegen haben E. E. Rhat noch mehrere rationes pro et contra repraesentirt, und zu dessen ausschlag gestellt, ob man lieber anderweitliche Beschwerung, in specie auch die anfangs so stark urgirte Garnison vornehmen, als sich zugemutheter malsen verpflichten wolle.“ Darauf habe man mit Recht im Rate geantwortet, die Garnison werde„vast unertraeglich fallen“, auſser- dem aber werde die Verpflichtung doch noch folgen müssen. So sei es denn auch gekommen. Allen Klauseln, wie man den Pflichten gegen Kaiser und Reich treu bleiben wolle, sei nicht stattgegeben worden. Auſser einigen„blosen terminis, diese Stadt auf annahenden feindlichen Ueberfall mit succurs zu versehen“ habe man nichts erreicht, sondern sei so weit gekommen, daſs man die Stadt„der kön. Maj. in Schweden, dero Cron und Evangelischen defensions- oder Kriegswesen zu dienst und versiche- rung mit Paſs, Repaſs, Retirada, Oeffnung pflichtig treu gegen die königl. Soldatesca und bifs uff den äufsersten blutstropfen zu defendiren zugesagt“. Nun könne man nicht mehr zurück. Diese Pflichten mit denen gegen Kaiser und Reich zu vereinen, dünke ihm zwar unmöglich, wenn aber der Rat glaube, daſs es zum Besten der Stadt gereiche„weiteren Dienst und vorschub zu leisten, so leisten sie denselben, soviel das Vermögen der statt zuläst, Es sei mit gutsprechen, werben und fürleihen oder anderem.“
„Befindet mans aber, im gewissen, als nicht verantwortlich: so kann, soll und will ich umsoviel weniger rhaten, was ich selbsten nicht zu verantworten getraue, sondern nur uf diesen letzten fall rhaten. daſs mans eben mit einwendung des gewissens bittlich abschlage. Dals ich aber sagen soll, was ein andrer in seinem gewissen verantworten könne, ist unmöglich; sondern wie meine H. Collegen vor diesem auch in puncto des leipzigischen Schlusses, ²) und noch neulichst wegen der formel des genannten Asse- curationsaidts—— in dieser allerorts erkannten schweren gewissenssachen E. E. Rhat die wahl bei sich selbst zu nehmen, frei ledig anheimgestellt, also pleibts billig nochmals darbei, und wird sich keiner uf des anderen gewissen oder verantwortung zu ziehen haben.“ Auch die Bürgerschaft sei, ausdrücklich auf des Rats Geheiſs, belehrt worden,„dals man aus denen, der Kais. M. schuldigsten respect, gehorsam, treu und pflichten, durch die assecuration, zu treten nicht gemeint sei; Sehe aber nicht, wie solches bestehen möge, wenn E. E. Rhat vor solche Summe gutspricht, auch dergestalt volck wirbt und auf- bringt, Jtem sich mit Anlagen und sonsten conjungirt, das zu diesem wider die Kais. Mt. auch alle
¹) Er befleiſsigt sich überall nicht grade einer schönen, leserlichen Schrift, aber diesmal schreibt er be- sonders unleserlich. Akten I, 85* ²) Ueber den Leipziger Convent vgl. Droysen I. c. II, 290 ff, Gindely II, 200 ff.


