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der König wohl selbst ermessen können. Aber auch dem Könige werde ein solches schroffes Vorgehen nur nachteilig sein. Zudem werde man„uff gehaltene nachfragen soviel vor gewils berichtet, können es auch allen befundenen Anzeig und Umbstand nach anderst nicht glauben, als daſs von dergleichen gütern ein sehr geringer theil uff allen fall noch anzutreffen.“¹) Zudem habe es der König ja in seiner„Kapi- tulation“ ausdrücklich anerkannt, daſs dem Rate in allen und jeden Sachen die„Jurisdiktion“ über seine Bürger verbleiben solle. Ein aähnliches Verfahren sei„dieses orts niemals fürgangen“. ²) Deshalb bitte man den König„Unserer und der Unsrigen mit dieser Commissions-Verrichtung in Koen. Gnaden zu verschonen und sich gnedigst versichert halten, dafs wir hierinnen zumal nicht Jemand anders zu vortheil oder Partheilich favor, sondern zu Verhütung groſsen unwiderbringlichen schadens(wobey den- noch auch vor E. Koen. Maj. wol die wenigste ersprieſslichkeit zu dem vorstandenen behuff wirdt er- hoben werden mõgen) dielsfalls eintzig und allein unser Absehen haben.“ Ubrigens verspreche man, dem Eide getreu zu leben und bitte nochmals, der König möge das Verfahren einstellen lassen. Eine Nach- schrift berichtet ferner, dass man zwar dem Grafen Solms„beweglich zu erkennen gegeben habe“, welcher Schade der Stadt aus der Confiscation entstehen werde, daſs aber derselbe„solche Confiscation zu behaupten vermeine.“ Das könne nur zum„Ruin“ der Kaufleute führen, diesen aber wolle der König gewiss nicht„den Ihrigen verhengen noch goennen“. Deshalb habe man„nochmals nit umbgehen können, Ew. Koen. Maj. noch ferner underthenigst anzulangen und zu bitten— dieses ³) alles wohl zu beherzigen und nicht so viel mehr— unsere im schreiben gethanen unterthenigsten ersuchen in Koen. Gnaden gnedigst zu deferiren, umb dardurch dieser Statt zu besorgenden verderblichen zustandt und Ruin abzuwenden.“
Dieses Schreiben fand allseitig Zustimmung und sollte noch denselben Tag an den König abge- sendet werden, es war derselbe Tag, an welchem der berühmte Rheinübergang bei Oppenheim statt- fand. 4) Das Schreiben erreichte den König in Oppenheim, aber es konnte zunächst seine Erledigung nicht finden, da derselbe mit Wichtigerem beschäftigt war. Die„Operationen“ der letzten Tage, vor allem der Rheinübergang, wobei eine von Spaniern besetzte Schanze, Oppenheim gegenüber auf dem rechten Rheinufer gelegen, zu nehmen war, konnten ihn in ernste Conflicte mit Spanien bringen. Bisher hatte er es stets glücklich vermieden, mit Habsburg-Spanien in Streit zu geraten, obgleich er es schon lange gemerkt hatte,„daſs er sich von demselben nichts Gutes zu versehen hätte“, nun war er wider Willen in offene Feindschaft mit dieser Macht geraten. Die Frage war so wichtig, daſs er sie, sobald sich Zeit und Gelegenheit dazu fand, seinem Reichsrat vorlegte und um dessen Entscheidung bat, ⁵)
Dafs unter diesen Umständen die für Frankfurt so wichtige Frage wegen der Confiscation der Feindesgüter für den König in den Hintergrund trat, war selbstverständlich. Der Bote, dem man aufge-
¹) Akt. I, 84.
²) Im Konzept folgen nun die Worte:„Sonsten aber wir hierbey vor uns selbsten die Verordnung thun wöllen, dafs von dergl. sachen, darauff wir ferner Erkundigung einziehen lassen werden, ohne unsere Vorbewust von hinnen nichts aufsgefolgt werde.“ Sie sind durchstrichen, und am Rande steht von Rasors Hand„omittenda“. Der Passus war allerdings besser wegzulassen, da er gar leicht des Königs Zorn erregen und eher das Gegenteil als ein Nachgeben bewirken konnte.
³) Worte Rasors am Rande.
4) Geijer III, 203, Soden I, 118. Bereits am 8. December verliefs der Kurfürst von Mainz, Anselm Casimir, seine Residenz. Am 8. December ergab sich die Stadt Oppenheim ohne Widerstand, an demselben Tage wurde das Schloſs mit Sturm genommen. Jetzt war Mainz völlig isoliert, Main und Rhein oberhalb und unter- halb der Stadt waren gesperrt, die Eroberung der Stadt war nur noch eine Frage von einigen Tagen. Deshalb lieſs Gustav Adolf seinen Plan auf Heidelberg fallen und marschierte auf Mainz los— 9. December.— Am 10. December wurde bereits die Stadt zur Uebergabe aufgefordert, am 13. December zog die Besatzung mit Fahnen, Sack und Pack ab. Vgl. Droysen II, 461.
⁵) Arkiv I, 408. d. d. Mainz 31. December. Antwort des Reichsrates Arkiv II, 753.


