Der Commissar habe gebeten, so berichtete der Bürgermeister weiter, man solle seinem Ierrn „die alhie stehenden, dem Oberrheinischen Creifs gehörigen geschütz folgen lassen“. ¹) Schon früher hatte Landgraf Wilhelm von Hessen, wie man sich erinnern wird, an die Stadt mancherlei Forderungen gestellt. 2) Er hatte sich, sobald Tilly aus dem Hessischen abgezogen war, zu Höchst mit dem Könige vereinigt und den Befehl erhalten, in den Rheingau einzufallen, um Mainz von dieser Seite her zu iso- lieren. Der Vortrab der Schweden streifte bereits bis an die Lahn. Nun sollte der Landgraf seine Operationen unterbrechen, um Königstein in die Gewalt des Königs zu bringen, ³) angeblich zu„mehrerer sicherheit der Stadt Frankfurt“, in Wahrheit aber, um auch von dieser Seite aus Mainz zu schädigen. Die Burg und Stadt Königstein war nämlich, nach langen Verhandlungen, durch Vergleich vom 3 Februar 1590 mit den Grafen von Stolberg, an das Erzstift Mainz gekommen, welches als Entschädi- gung 300 000 fl. bezahlte. 4) Wohl mochte der König vernommen haben, mit welcher Grausamkeit da- mals die Beamten des Mainzers die Burgbewohner und„Städter“ behandelt hatten, wie im Jahre 1603 Kurfürst Johann Adam, aus dem Geschlechte derer von Bicken, mit Gewalt in Königstein die katholische Religion eingeführt, den evangelischen Prediger Selnecker verjagt hatte: das alles mochte den König mitbestimmen, seinem Verbündeten den Auftrag zu geben, Königstein zu nehmen, aber sein Hauptgrund war doch wohl, Mainz immer mehr zu isolieren.
In Frankfurt täuschte man sich nicht über die wahre Absicht des Königs, auch wollte man dem Landgrafen nicht wieder gefällig sein, war doch zu befürchten, daſs er dann bald wieder mit einem neuen Anliegen komme; so wurde also, nach kurzer Beratung, das Begehren rundweg abgeschlagen. Ob damit die Sache für immer abgethan sei, war fraglich, aber jedenfalls wollte man vorerst hierin um so mehr Festigkeit zeigen, als der König selbst, durch seinen Sekretär, wieder mit neuen Forderungen heran- trat, oder vielmehr die alten?) wieder aufs neue betonte. In derselben Ratssitzung berichtete nämlich darauf Ilieronymus Steffan von Cronstetten, der schwedische Sekretär habe ihm mitgeteilt, der König verlange schleunigen Bescheid auf sein Anliegen 1)„daſs E. E. Rath Ihrer Maj. ein par Tonnen goldes uffbringen, 2) anjezo alsobald an abschlag etwas herschiefsen, 3) und soldaten alhier werben und Ihrer Maj. zuschicken wölle.“*⁵) Aufschieben lieſsen sich die Verhandlungen hierüber nun nicht mehr, aber trotzdem kam man heute noch nicht zum Schlufs, sondern entschied sich dahin, dafs die Advokaten alle ihre eben vorgebrachten Gründe nochmals reiflich überdenken, alsdann schriftlich abgeben sollten, und daſs man am folgenden Tage hierüber„einen Schlufs mache.“
Frühe am 7. December fand denn abermals eine Ratssitzung statt. Zunächst lag das Schreiben vor, welches an Gustav Adolf nun abgehen sollte, worin man ihm Vorstellungen machte wegen Ein- ziehung der Feindesgüter. Dieses Schreiben stützte sich auf die bereits früher angegebenen Gründe der Advokaten.¹) Wie beschwerlich cine solche Confiskation den Bürgern und Kaufleuten fallen werde, das werde
¹) Akten I, 81.
²) Vgl. Schweden II, 5.
²) Wir können nach dem„Generalförslag“ vom 31. December— Arkiv I, 410— die Stärke seines Heeres etwa angeben. Er besaſs um diese Zeit 6 Regimenter zu Fuſs mit 6000 Mann, 32 Compagnien zu Pferd mit 2000 Mann. Die Angaben über sein Corps sind vielfach übertrieben; nicht 16— 18000 Mann befehligte er, sondern, wie die oben angeführte offizielle Liste genau angibt, nur 8000 Mann. Freilich sollte, nach des Königs Wille, diese Heeresabteilung im kommenden Jahre auf etwa 18400 Mann erhöht werden.
¹) Über Königstein vgl. Usener, Beiträge zu der Gesch. der Ritterburgen etc. inder Umgegend von Frank-
furt. UÜber die äuſserst langwierigen Verhandlungen vgl. ib. p. 76 ff. Im Jahre 1616 wurde Kur-Mainz von dem rechtmäſsigen Erben, welcher dic Legalität des Vertrages nicht ohne guten Grund bestritt, bei dem erwählten Austrägal-Richter, dem Herzoge von Württemberg, belangt, 1631 war der Streit noch immer nicht geschlichtet!
⁵) Lagen bereits in der Sitzung am 29. November vor.
⁶) Akten I, 81.
²) Akten I, 83, vgl. Schweden II, 42 f.
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